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StMFLH: 499 Selbstanzeigen im Mai 2014 – 965 Millionen Euro Steuermehreinnahmen seit Februar 2010

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Die Zahl der Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Geldanlagen in der Schweiz steigt weiter an.

„3050 Selbstanzeigen sind in diesem Jahr bis zum 31.5. bei unseren Behörden eingegangen, davon allein 499 im Mai“, stellte Dr. Markus Söder, Finanzminister, heute in München fest. „Die vorgesehenen Verschärfungen zeigen ihre Wirkung“, so Söder weiter.

Die Finanzminister von Bund und Ländern haben am 9. Mai 2014 beschlossen, die Bedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige deutlich zu verschärfen. So wird voraussichtlich ab Januar 2015 der Zeitraum, für den die Angaben vollständig offengelegt werden müssen, auf zehn Jahre verdoppelt. Der Strafzuschlag wird gestaffelt und erhöht, für schwere Fälle auf bis zu 20 Prozent.

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen führt Aufzeichnungen über den Eingang von Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Geldanlagen in der Schweiz seit Februar 2010.

Kumulierte Zahlen

Stand 30. Dezember 2011:

4.392

Stand 14. Dezember 2012:

5.430

Stand 31. Dezember2013:

9.403

Stand 31. Mai 2014:

12.453

 

Die daraus insgesamt resultierenden Mehreinnahmen betragen rund 965 Millionen Euro. Sie verteilen sich entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben auf Bund, Land und Kommunen.

StMFLH, Pressemitteilung v. 04.06.2014