Gesetzgebung

StMWMET: Bayern Wirtschaftsministerin Aigner zum Mindestlohn für Zeitungsausträger

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Aigner: „Keine ausufernden Dokumentationspflichten“

„Wir müssen die Einführung des Mindestlohns praktikabel und unbürokratisch umsetzen“, fordert Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner anlässlich der Jahrestagung des Verbands bayerischen Zeitungsverleger. „Im Sinne der Zeitungsverleger müssen wir zum Beispiel darauf achten, dass pauschalierte Vergütungen ohne ausufernde Dokumentationspflichten ermöglicht werden“, so die Ministerin weiter.

Laut Gesetzentwurf bleiben alternative Lohnmodelle weiterhin möglich, wenn sichergestellt ist, dass der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde auch durch Vergütungen wie Akkord- oder Stücklohn erreicht wird.

„Die Zeitungsverleger haben gute Vorschläge auf den Tisch gelegt. Insbesondere soll die Arbeitszeit als Soll-Zeit bei durchschnittlichen Rahmenbedingungen und nicht als Ist-Zeit der einzelnen Austräger erfasst werden. Zulagen und Zuschläge sollen auf den Mindestlohn angerechnet werden. Im Rahmen des laufenden Branchendialogs muss es hier zeitnah zu einer Klärung durch das Bundesarbeitsministerium kommen“, forderte die Ministerin.

Aigner merkte zudem an: „Der gesetzliche Mindestlohn birgt ernste Risiken für den deutschen Arbeitsmarkt. Daher hat die Union wichtige Ausnahmen durchgesetzt, um Beschäftigungschancen zu erhalten. So sind zum Beispiel Langzeitarbeitslose im ersten halben Jahr ihrer Beschäftigung vom Mindestlohn ausgenommen. Auch für freiwillige Praktika während der ersten sechs Wochen und für Pflichtpraktika generell gelten die 8,50 Euro nicht. Ansonsten wären kaum mehr Praktikumsplätze zu finden. Aus meiner Sicht wäre eine komplette Befreiung für Praktika während einer Ausbildung bzw. eines Studiums am sinnvollsten gewesen, weil hier der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht.“

StMWMET, Pressemitteilung v. 04.06.2014

Redaktioneller Hinweis: Der angesprochene Gesetzentwurf bezieht sich auf das Tarifautonomiestärkungsgesetz (BT-Drs. 18/1558; PDF, 1 MB), das sich als TOP 4 auf der Tagungsordnung zur 39. Sitzung des Bundestages vom 05.06.2014 befindet.