Gesetzgebung

Landtag: Sozialausschuss – Bericht der Staatsregierung zu Ergebnissen und angedachten Änderungen der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (AVBayKiBiG)

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Der Bericht des Sozialministeriums zum Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) hat im Ausschuss zu einer Debatte über die Qualität der Kinderbetreuung geführt.

Hans-Jürgen Dunkl, Leitender Ministerialrat, hatte den Abgeordneten einen kurzen Abriss über die angedachten Änderungen der Ausführungsverordnung zum BayKiBiG gegeben. Demzufolge hat die Bayerische Staatsregierung wegen der Klagen über den Fachkräftemangel beschlossen, die im vergangenen Jahr zum 1. September eingeführte Fehlzeitenregelung rückwirkend aufzuheben. Die Vorgabe besagt, dass die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen mindestens an fünf aufeinanderfolgenden Betriebstagen ihr ganzes Fachpersonal einsetzen müssen. Andernfalls droht ihnen die Kürzung der Förderung.

Einen Antrag der SPD zu dieser fünf-Tage-Regel erklärte der Ausschuss deshalb für erledigt.

Zu den insgesamt vier von der Opposition eingebrachten Anträgen zum BayKiBiG sehe er wenig Differenzen, sagte Hermann Imhof (CSU). Die Frage nach der qualitativen Weiterentwicklung der Kinderbetreuungseinrichtungen stehe in der CSU ganz oben.

Das Land sei auf einem guten Weg, sagte auch sein Fraktionskollege Steffen Vogel. Anders als von der Opposition dargestellt, hätten bayerische Kinderbetreuungseinrichtungen kein Qualitätsproblem. Er warnte davor, den Beruf des Erziehers schlecht zu reden. Träger und Erzieher leisteten hervorragende Arbeit, die Betreuung der unter Sechsjährigen sei noch nie so gut gewesen wie heute. Aus Kinderbetreuungseinrichtungen sollten keine Lernfabriken werden.

Bei der Frage nach der Qualität gehe es nicht um Chinesischunterrricht im Kindergarten, sondern um die Erfüllung von Standards, beispielsweise im Hinblick auf Inklusion, sagte Doris Rauscher (SPD). Nicht die Leistung der einzelnen Erzieher sei schlecht, im Gegenteil. Die Schwierigkeiten seien vielmehr struktureller Natur. Finanzierung, Ausbildung und Arbeitsbedingungen beeinflussten die Qualität der Kinderbetreuung in Bayern. Rauscher betonte die Notwendigkeit einer guten Betreuung. Sei sie nicht ausreichend, landeten Kinder später möglicherweise in der Jugendhilfe.

Die Abgeordnete stellte klar: „Wir führen hier keine Luxusdebatte.“

Die Christine Kamm (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, dass der Bericht der Staatsregierung nur auf einen kleinen Teilbereich eingegangen sei. Die Grünen hatten drei Anträge zum BayKiBiG eingebracht. Darin hatten sie gefordert, den Verwaltungsaufwand in den Kitas zu reduzieren, die Verschärfung der Förderbedingungen zurückzunehmen und für qualifiziertes Personal zu sorgen. Die Abstimmung über die Anträge vertagte der Ausschuss, da die Diskussion den zeitlichen Rahmen der Sitzung sprengte. Sie soll allerdings noch vor der Sommerpause stattfinden.

„Die Kinder, denen wir heute vermitteln, dass Betreuung uns nicht wichtig ist, bekommen später vielleicht selbst nicht gern Kinder“, sagte Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER).

Sie forderte, die Fachkräfte von bürokratischen Aufgaben zu entlasten, denn andernfalls gehe erzieherische Qualität verloren. Gerade auf dem Land fehle es in den Kindertagesstätten schnell an Personal.

„Bei dem Gehalt fährt eine Erzieherin nicht 40 Kilometer zu einer Teilzeitstelle“, so Schmidt.

Wie bereits ihre Oppositionskollegen kritisierte auch sie, dass der Bericht der Staatsregierung den Abgeordneten nicht vorab in schriftlicher Form zugegangen war.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 05.06.2014 (von Anna Schmid)