Gesetzgebung

Bayerischer Bezirketag: Reformen im Maßregelvollzug – Präsident Mederer: „Wichtige Schritte in die richtige Richtung“

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Der Bayerische Bezirketag begrüßt nachdrücklich die Ankündigung von Justizminister Bausback, das Recht der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß Paragraph 63 Strafgesetzbuch zu reformieren.

„Es ist ein absolut richtiger Schritt, dass schuldunfähige Täter künftig nur dann im Maßregelvollzug untergebracht werden sollen, wenn von ihnen eine erhebliche Gefahr für Leib oder Seele ausgeht, oder wenn anzunehmen ist, dass sie schweren wirtschaftlichen Schaden anrichten“, sagte der Präsident des Bayerischen Bezirketags, Josef Mederer.

Die sieben Bezirke sind in Bayern für den Maßregelvollzug zuständig. Auch unterstützt Mederer das Vorhaben des Justizministers, die Unterbringung von Patienten hier auf zunächst maximal sechs Jahre zu begrenzen. Eine Ausnahme davon dürfe es nur in jenen Fällen geben, in denen von dem Straftäter weiterhin eine beachtliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe.

„Die Bezirke fordern zudem klare Regelungen seit langem mit Blick auf ein neues Maßregelvollzugsgesetz in Bayern, das so schnell wie möglich kommen muss. Denn wir benötigen für alle in der Forensik, also für die Ärzte, Pflegekräfte, Therapeuten, das Sicherheitspersonal und die Patienten absolute Rechtssicherheit“, so der Bezirketagspräsident.

In diesem Zusammenhang fordert Mederer auch eine gesetzliche Verankerung der forensischen Ambulanzen. Darüber hinaus stimme er auch dem Justizminister zu, der ein Mehr an Transparenz im Maßregelvollzug fordere.

„Es ist durchaus sinnvoll, dass die Patienten vor der Entscheidung über eine Verlängerung ihrer Unterbringung mündlich angehört werden“, betont Mederer.

Denn die Bezirke und der Bezirketag wollen einen „ in allem nachvollziehbaren Maßregelvollzug“, der auf festen rechtlichem Fundament steht und der in der Gesellschaft akzeptiert werde, macht Mederer deutlich. Dazu bedürfe es in diesem Sinne der Reformen sowohl durch den Bund im Strafgesetzbuch als auch auf der Landesebene in einem Maßregelvollzugsgesetz.

Bayerischer Bezirketag, Pressemitteilung v. 12.06.2014