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KUVB/BayerLUK: Feuerwehr – Cold Water Challenges

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„Cold Water Challenges“, d. h. über Soziale Medien organisierte Wettbewerbe, die mit Wasser zu tun haben, sind im Moment beliebte Aktionen im Bereich der Feuerwehren. Die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) weist darauf hin, dass für die Teilnehmer an solchen Aktionen grundsätzlich kein gesetzlicher Unfallversicherungs-Schutz besteht.

Nach Einschätzung der KUVB handelt es sich bei den „Challenges“ nicht primär um Ausbildungs- oder Werbemaßnahmen mit feuerwehrdienstlichem Charakter, sondern um reine Spaßveranstaltungen, die nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sind.

Zwar können Spaß und Freude die Motivation innerhalb der Feuerwehren fördern, jedoch sind diese „Challenges“ oft auch mit Gefahren für Menschen und Sachwerte verbunden. Alle Verantwortlichen sollten daher besonders sorgfältig abschätzen, ob und welche Gefährdungen auftreten können und welches Bild durch die Aktion in der Öffentlichkeit gezeichnet wird.

Kommunale Unfallversicherung Bayern/Bayerische Landesunfallkasse, Pressemitteilung v. 24.06.2014