Gesetzgebung

StMGP: Huml wirbt für Pflegereform – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin weist SPD-Kritik an Vorsorgefonds zurück

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Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml hat einen Tag vor den Beratungen des Bundestages über die geplante Pflegereform für das Vorhaben geworben. Huml betonte am Donnerstag anlässlich eines Pflege-Kongresses der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) in München:

„Mit dieser Reform werden sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für die Pflegekräfte bereits zum 1. Januar 2015 deutliche Verbesserungen erreicht. Sehr wichtig ist für mich, dass Demenzkranke noch in dieser Legislaturperiode die gleichen Leistungen wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen erhalten. Ferner werden wir darauf achten, dass auch die Pflegeausbildung rasch und umfassend reformiert wird.“

Kritik aus der SPD an dem geplanten Pflegevorsorgefonds wies die Ministerin zurück.

Huml unterstrich: „Das ist ein wesentlicher Beitrag zur langfristigen Finanzierbarkeit der Pflege und zur Risikoabsicherung. Der Fonds gleicht Mehrausgaben aus, die aufgrund der Altersentwicklung unserer Gesellschaft entstehen. Langfristig federn wir damit Beitragssteigerungen bei der Pflegeversicherung ab.“

Huml betonte zugleich: „Die Pflegeversicherung war von Anfang an als Teilkostenabsicherung konzipiert. Es wäre unredlich, einen anderen Eindruck zu erwecken oder einen steigenden Anteil der Pflegeversicherung an pflegebedingten Aufwendungen in Aussicht zu stellen. Eine stärkere private Vorsorge ist daher unumgänglich.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Mit der Förderung der privaten Absicherung seit 1.1.2013 haben wir den richtigen Weg eingeschlagen. Die rasch steigende Zahl der Abschlüsse solcher Versicherungsverträge belegt das wachsende Bewusstsein in der Bevölkerung. Diesem Bewusstseinswandel ist Vorrang vor Zwang und Verpflichtung einzuräumen.“

Huml unterstrich: „Ich bin zuversichtlich, dass schon bald private Pflegevorsorge ebenso selbstverständlich ist wie private Vorsorge für den Ruhestand. Zur Abfederung des demographischen Wandels führen wir überdies einen Vorsorgefonds ein, der künftige Beitragssteigerungen mildert. Unsere Erfahrungen mit dem Kapitalmarkt der letzten Jahre haben uns auch bewiesen, dass auch kapitalgedeckte Instrumente keine endgültige Sicherheit bieten.“

StMGP, Pressemitteilung v. 03.07.2014

Redaktionelle Anmerkung

Der Pflegevorsorgefonds ist Teil einer umfassenden Pflegereform, die umgangssprachlich aus den Pflegestärkungsgesetzen I und II besteht. Das Pflegestärkungsgesetz I steht auf der morgigen (04.07.2014) Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Die korrekte Bezeichnung lautet: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz – 5. SGB XI-ÄndG). Der Entwurf ist hier abrufbar (PDF, 696 KB). Mit dem Pflegestärkungsgesetz II soll im weiteren Verlauf der Legislaturperiode der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen einerseits und mit kognitiven und psychischen Einschränkungen (insbesondere Demenzkranke) andererseits soll dadurch wegfallen. Informationen rund um die Pflegereform finden sich auf der Themen-Website des Bundesministeriums der Gesundheit.