Gesetzgebung

StMUV: Zügiges gesetzliches Fracking-Verbot notwendig / Eckpunkte des Bundes gehen in richtige Richtung

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Bayern setzt sich auf Bundesebene weiter für ein schnelles und umfassendes gesetzliches Verbot für unkonventionelles Fracking ein. Das betonte der Bayerische Umweltminister Dr. Marcel Huber angesichts der vom Bund vorgelegten Eckpunkte für das weitere Vorgehen beim Fracking:

„Die Eckpunkte des Bundes gehen in die richtige Richtung. In der Bevölkerung herrscht große Verunsicherung wegen der Gefahren von Fracking für Trinkwasser und Umwelt. Es ist jetzt Aufgabe des Bundes, die breite Ablehnung der Fracking-Technologie bei den Menschen schnellstmöglich in eine verbindliche Gesetzesform zu gießen. Wir brauchen zügig ein umfassendes gesetzliches Verbot für eine Gasförderung mit Giftstoffen. Solange nicht alle Gefahren sicher ausgeschlossen werden können, ist für Fracking in Deutschland kein Platz.“

Bayern werde sich dazu am weiteren Gesetzgebungsverfahren aktiv beteiligen und auf ein flächendeckendes Verbot hinwirken. Bei konkreten Vorhaben werde Bayern aber auch auf Landeseben entsprechend handeln:

„Fracking wird in Bayern über das Wasserrecht unterbunden. Wir haben ein sehr strenges Wasserecht, mit dem Gefährdungen des Trinkwassers verhindert werden können.“

Bayern hat sich bereits in der Vergangenheit für ein Verbot eingesetzt und ein faktisches Moratorium im Koalitionsvertrag auf Bundesebene verankert. Auch die Umweltminister der Länder haben sich in der Vergangenheit eindeutig gegen das unkonventionelle Fracking in Deutschland ausgesprochen.

Huber: „Bayern hat eine klare Haltung: keine Gasförderung unter Verwendung eines Giftcocktails. Der Schutz unseres Grund- und Trinkwassers steht über allem. Hier kann es keine Kompromisse geben: Einmal vergiftet, ist es für immer verloren. Die Forderungen müssen vom Bund nun umgesetzt werden.“

StMUV, Pressemitteilung v. 04.07.2014