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StMJ: Bayerische Justiz führt die elektronische Akte in der Verwaltung des Amtsgerichts Dachau ein

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Bausback: „Ein wichtiger Schritt zur digitalen Justiz!“

Das Amtsgericht Dachau stellt heute als erstes Amtsgericht die Aktenverwaltung auf die elektronische Bearbeitung um.

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: „Das ist der Startschuss für die Umstellung auf eine modernere und zeitgemäßere Sachbearbeitung in den Verwaltungsabteilungen der bayerischen Gerichte und Staatsanwaltschaften!“

In einer Allianzvereinbarung haben sich die Behörden des Freistaats Bayern Ende 2012 zusammengeschlossen, um die elektronische Akte in den Verwaltungen der bayerischen Behörden und Gerichte einzuführen. Bereits im Juni 2013 hat das Bayerische Staatsministerium der Justiz mit der Einführung der elektronische Akte und des elektronischen Laufwegs (sog. Workflow) begonnen. Von den im eigenen Haus gemachten positiven Erfahrungen sollen nun auch die Gerichte und Staatsanwaltschaften profitieren.

Bausback: „Das Amtsgericht Dachau ist das erste Amtsgericht in Bayern, das zur elektronischen Aktenbearbeitung in seiner Verwaltungsabteilung übergeht. Auch die anderen bayerischen Gerichte und Staatsanwaltschaften sollen folgen! So wollen wir die Arbeit innerhalb der jeweiligen Verwaltung vereinfachen und langfristig alle Verwaltungen miteinander vernetzen. Das macht die Zusammenarbeit leichter und schneller! Davon profitieren nicht nur Mitarbeiter sondern letztlich auch die Rechtsuchenden!“

„Natürlich stellt die Einführung der elektronischen Akten und des elektronischen Workflows in den Verwaltungsabteilungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften für alle Beteiligten eine enorme Herausforderung dar. Wenn es nur noch elektronische Akten und keine Vorgänge in Papier mehr gibt, werden die Verfügbarkeit der Server und die Stabilität des Netzes noch wichtiger als das jetzt schon der Fall ist. Wenn aber alle Beteiligten konstruktiv zusammen wirken, werden wir diese Herausforderungen sicher im Sinne einer modernen Arbeitsumgebung gut und sicher bewältigen können“ so der Minister.

Justizminister Bausback weiter: „Auch für den nächsten noch größeren Schritt gibt es schon konkrete Planungen. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Zivilprozess wird derzeit in einem eigenen Großprojekt vorbereitet.“

StMJ, Pressemitteilung v. 07.07.2014

Redaktionelle Hinweise

Vgl. zum Thema elektronische Akte und elektronischer Rechtsverkehr auch das Positionspapier des Bayerischen Richtervereins e.V.

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