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Bayerischer Gemeindetag: Kommunaler Finanzausgleich 2015 und Kommunalgipfel

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Intensive Vorbereitung des Kommunalgipfels

Am 7. Juli 2014 fand in den Räumen des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen ein Spitzengespräch der Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände in Bayern mit Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder, den Staatssekretären Füracker und Hinterberger aus dem Heimat- bzw. Finanzministerium sowie Staatssekretär Eck aus dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr statt. Das Spitzengespräch dient der Vorbereitung eines im Herbst anstehenden Kommunalgipfels bei Ministerpräsident Seehofer. Im Rahmen des anstehenden Kommunalgipfels sollen dabei die Themen Kommunaler Finanzausgleich 2015, Einstieg in eine Strukturdebatte zur Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs, bildungspolitische Fragen mit Schwerpunkt im Bereich der Ganztagsbetreuung, und Fragen der Landesentwicklung in Bayern behandelt werden.

In diesem Vorgespräch wurden die Positionen der kommunalen Spitzenverbände in Bayern, die mit gemeinsamen Schreiben vom 6. Juni 2014 erhoben wurden, vertiefend diskutiert. Staatsminister Dr. Söder formulierte kurz die Standpunkte der Bayerischen Staatsregierung. Zu abschließenden Ergebnissen kam es dabei nicht, da das Gespräch unter dem Vorbehalt des anstehenden Kommunalgipfels steht. Intensiv wurde zwischen kommunalen Spitzenverbänden und Staatsminister Söder dieses Gespräch über die künftige mögliche Struktur des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern geführt. Hierbei ist festzuhalten:

1. Das System der Schlüsselzuweisung wird reformiert.

2. Das vom Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und vom Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr gemeinsam mit den vier kommunalen Spitzenverbänden in Bayern in Auftrag gegebene Gutachten zur Überprüfung des geltenden Verteilungsschlüssels für die Gemeinde-Schlüsselzuweisungen liegt im Entwurf vor. Der Entwurf enthält Akzeptanzpunkte für eine Verbesserung der Systemgerechtigkeit des Kommunalen Finanzausgleichs:

  • eine stärkere Erfassung der tatsächlichen Steuereinnahmen,
  • weitere Anpassungen der Einwohnergewichtung, die im Grundsatz beibehalten werden soll,
  • Änderungen bei den Ergänzungsansätzen.

3. Die Arbeitsgruppe wird beauftragt:

  • die Arbeiten an dem Gutachten bis zur Sommerpause abzuschließen;
  • gleichzeitig sollen geeignete Reformmodelle entwickelt werden.

4. Zielsetzung ist dabei:

  • die Transparenz und Systematik des Finanzausgleichs zu verbessern,
  • ihn dadurch noch sachgerechter zu machen und
  • die Belange strukturschwacher Kommunen noch besser zu berücksichtigen.

5. Alle Beteiligten sind sich einig, dass die anstehenden Änderungen wegen ihrer großen finanziellen Tragweite nicht ohne umfangreiche Probeberechnungen sachgerecht umgesetzt werden können.

6. Spätestens bis zum Finanzausgleichsänderungsgesetz 2016 ist eine gesetzliche Neuregelung zu erreichen.

Für das weitere Vorgehen wurde vereinbart, dass die Spitzenverbände dem Gutachter noch vor der Sommerpause zusätzliche Fragen stellen, die in die Endfassung des Gutachtens einzuarbeiten sind. Parallel hierzu sollen erste Berechnungen auf der Bedarfs- und Einnahmenseite durchgeführt werden, um die Auswirkungen des Gutachtens einschätzen und bewerten zu können. Im September soll darüber hinaus ein Fachgespräch mit dem Gutachter stattfinden, an dem neben Vertretern des Finanzministeriums die Vorsitzenden und die Präsidenten bzw. Stellvertreter der vier kommunalen Spitzenverbände in Bayern einschließlich der Geschäftsstellen teilnehmen werden. Das endgültige weitere Vorgehen soll im Rahmen des Kommunalgipfels 2015 abgestimmt und festgelegt werden.

Über die weiteren Entwicklungen einschließlich der konkreten Ergebnisse des Kommunalen Finanzausgleichs 2015 werden die Spitzenverbände Ihre Mitglieder zu gegebener Zeit zeitnah informieren.

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 08.07.2014