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Staatskanzlei: Maßnahmenpaket für die Bewältigung der erhöhten Zugangszahlen von Asylbewerbern verabschiedet

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Sozialministerin Müller: „Zahl der Asylbewerber in Bayern steigt massiv an – die Unterbringung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“

Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Bayerns Sozialministerin Emilia Müller und Innenminister Joachim Herrmann ein Maßnahmenpaket für die Bewältigung der erhöhten Zugangszahlen von Asylbewerbern verabschiedet.

„Der derzeitige Zugang an Asylbewerbern übersteigt alle Erwartungen und Prognosen. Wir rechnen mit bis zu 30.000 Asylbewerbern für Bayern in diesem Jahr. Das sind fast 60 Prozent mehr als 2013. Da es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Zugangszahlen in absehbarer Zeit zurückgehen, haben wir unser bestehendes Konzept weiterentwickelt, um so die steigenden Asylbewerberzahlen auch weiterhin bewältigen zu können“, so Müller.

Eine wichtige Maßnahme, um die Unterbringungssituation in den beiden Erstaufnahmeeinrichtungen in München und Zirndorf zu entspannen, sei es, den Auszug in die Anschlussunterbringungen zu beschleunigen.

„Wir wollen durch eine Optimierung der Verfahrensabläufe wie beispielsweise durch zügigere Gesundheitsuntersuchungen in der Erstaufnahme erreichen, dass sich die Aufenthaltsdauer dort deutlich verkürzt“, so die Ministerin und ergänzte: „Zudem werden wir ein Frühwarnsystem mit allen beteiligten Stellen, d.h. den Bezirksregierungen, dem BAMF, den zuständigen Ämtern der Kommunen und der Polizei, einrichten. So können wir noch schneller auf Zugangsspitzen reagieren.“

Ein weiterer Schwerpunkt ist es, die Unterbringung weiter zu entwickeln. Bereits am 8. April 2014 hat der Ministerrat die Schaffung von Erstaufnahmeeinrichtungen in jedem Regierungsbezirk beschlossen.

Die Umsetzung obliegt den Bezirksregierungen. In Deggendorf wird bis Ende des Jahres die erste weitere Einrichtung eröffnen und die Stadtverantwortlichen in Regensburg haben einer Erstaufnahmeeinrichtung bereits zugestimmt. Die anderen Bezirksregierungen werden zügig folgen.

„Neben dem Aufbau von Erstaufnahmeeinrichtungen in jedem Regierungsbezirk werden wir die Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften ausbauen. Geplant ist, noch in diesem Jahr 5.000 neue Plätze zu schaffen. Gleichzeitig werden wir zusammen mit den Kommunen die dezentrale Unterbringung weiter stärken – der Freistaat wird den Kommunen auch weiterhin die Unterbringungskosten erstatten. Die Unterbringung von Asylbewerbern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wichtig ist, dass alle Verantwortlichen mitwirken und ihre Anstrengungen nochmals verstärken. Hierfür habe ich für diese Woche alle Beteiligten, darunter die Regierungspräsidenten, die Kommunalen Spitzenverbände und die Wohlfahrtsverbände, zu einem Spitzengespräch Asyl eingeladen“, so Müller.

Weiterer wichtiger Baustein ist die Beschleunigung der Asylverfahren.

Dazu Bayerns Innenminister Herrmann: „Wir müssen Platz schaffen für wirkliche Schicksale. Menschen, deren Asylgesuche offensichtlich aussichtslos sind, müssen Deutschland nach kurzfristiger Prüfung so rasch wie möglich wieder verlassen.“

Insgesamt dauerten die Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – BAMF – noch viel zu lange. 300 zusätzliche Stellen im Bundeshaushalt für das BAMF seien nicht ausreichend um in absehbarer Zeit, wie im Bundeskoalitionsvertrag vereinbart, eine Verfahrensdauer von drei Monaten zu gewährleisten. Das Bundesamt müsse deshalb dringend zusätzliche Verstärkung bekommen, betonte Herrmann. Er begrüßte den Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 3. Juli 2014, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten um die Westbalkanstaaten Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien zu erweitern als ein positives Signal. Allein aus diesen drei Staaten seien in den letzten Monaten über 17 Prozent aller Asylbewerber nach Deutschland gekommen.

„Für offenkundigen Asylmissbrauch darf kein Unterbringungsplatz unnötig verloren gehen,“ so Herrmann.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 08.07.2014

Redaktioneller Hinweis: Bei dem Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 03.07.2014 handelt es sich um das Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer, BT-Drs. 18/1528. Zur weiteren Recherche anhand der BT-Drs.-Nummer siehe das DIP des Deutschen Bundestages.