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Datenschutzbeauftragter: Sensible medizinische Daten darf eine Krankenkasse regelmäßig nicht zur Kenntnis nehmen – zweijährige Prüfungsreihe des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri, hat – auch angesichts konkreter Beschwerden – in den letzten zwei Jahren im Rahmen einer Prüfungsreihe vor Ort zahlreiche Krankenkassen- und MDK-Akten insbesondere zum Bezug von Krankengeld gesichtet.

Das Thema Krankengeld ist bei Krankenversicherten besonders angstbesetzt, wie der Anfang Juli veröffentlichte Jahresbericht „Monitor Patientenberatung 2014“ der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland aktuell bestätigt. Versicherte fühlten sich demnach vom Krankengeld-Fallmanagement ihrer Krankenkasse unter Druck gesetzt. In der Presseberichterstattung wurde auch problematisiert, dass den meisten Bürgern die Datenflüsse bei Krankenkassen und dem Medizinischem Dienst der Krankenversicherung (MDK) nicht klar seien. Außerdem wurde kritisiert, dass die Krankenkassen zum Teil gar nicht den MDK einschalten, sondern sich selbst sensible medizinische Daten beschaffen.

Die Ergebnisse der zweijährigen Prüfungsreihe des Landesbeauftragten waren ernüchternd: In den Krankenkassenakten waren offen u.a. Arztberichte, Krankenhaus- und Rehaentlassberichte, vollständige MDK-Gutachten sowie umfangreiche Selbstauskunftsbögen zu finden.

Dr. Thomas Petri: „Sensible medizinische Daten darf eine Krankenkasse regelmäßig nicht zur Kenntnis nehmen! Bestürzt hat mich diese fehlende datenschutzrechtliche Sensibilität insbesondere bei Patienten mit psychischen Erkrankungen.“

Gemeinsam mit einer großen bayerischen Krankenkasse konnte inzwischen ein datenschutzkonformes Vorgehen im Bereich des Krankengeldes erreicht werden. So erhebt die Krankenkasse sensible medizinische Daten nun grundsätzlich nur noch in einem verschlossenen Umschlag. Diese Daten nimmt dann nur noch der MDK zur Kenntnis.

Dr. Thomas Petri: „Bei verschiedenen Nachprüfungen konnte ich feststellen, dass zumindest im Bereich des Krankengeldes inzwischen die datenschutzrechtlichen Vorgaben grundsätzlich beachtet werden. Durch die konsequente Umsetzung der Umschlag-Lösung wurde hier nun ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens im Sinne der Versicherten verbessert.“

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Thomas Petri, Pressemitteilung v. 18.07.2014