Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes – Mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz insbesondere bei Großvorhaben

©pixelkorn - stock.adobe.com

Veröffentlichung von Verfahrensunterlagen im Internet macht Verwaltung noch moderner und bürgerfreundlicher

Mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz verspricht sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann durch die geplanten Änderungen im Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz.

„Über Ziele, Umsetzung und voraussichtliche Auswirkungen von Großvorhaben sollen die Menschen in Bayern künftig noch frühzeitiger informiert werden“, so Herrmann im Kabinett. „Gerade die breite Bürgerbeteiligung schon vor Beginn formeller Verfahren trägt zu Transparenz und Akzeptanz von Großprojekten bei. Das hilft, Konfliktpotenzial zu entschärfen.“

Durch die neuen Regelungen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Behörden verpflichtet, auf eine Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger bereits vor Eröffnung des eigentlichen Verwaltungsverfahrens hinzuwirken.

„Das wird dazu beitragen, Probleme bereits im Vorfeld zu lösen. Gleichzeitig werden die förmlichen Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren entlastet und die Zahl der Gerichtsverfahren reduziert“, erläuterte der Bayerische Innenminister die zahlreichen Vorteile der Neuerungen.

Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz um eine Bestimmung zu ergänzen, wonach die bei Verwaltungsverfahren rechtlich vorgeschriebenen öffentlichen und ortsüblichen Bekanntmachungen sowie die auszulegenden Verfahrensunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt werden sollen.

„Dadurch wird es gerade bei großen Vorhaben noch leichter, Einsicht in Unterlagen von Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren zu nehmen“, betonte Herrmann. „Bayerns Verwaltung wird damit noch ein Stück transparenter und bürgerfreundlicher.“

Der Gesetzentwurf, der nunmehr dem Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet wird, ist abrufbar unter www.innenministerium.bayern.de.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 29.07.2014

Redaktionelle Hinweise

Der direkte Pfad zum Gesetzentwurf mit Stand 29.07.2014: hier (PDF, 551 KB).

Der Gang des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des BayVwVfG kann durch einen Klick auf das entsprechende Tag (siehe unterhalb des Beitrags unter „Tagged With“) nachverfolgt werden.