Gesetzgebung

StMGP: Huml zieht positive Bilanz nach vier Jahren Nichtraucherschutzgesetz

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Bayerns Gesundheitsministerin: Wichtiger Schritt gegen Herzinfarkt und Lungenkrebs

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml wertet das seit vier Jahren geltende Nichtraucherschutzgesetz im Freistaat als Erfolg. Huml betonte am Donnerstag anlässlich des Inkrafttretens der Regelungen am 1. August 2010:

„Für die Gesundheit der Menschen war der Volksentscheid zum Nichtraucherschutz in Bayern ein wichtiger Schritt. Seit vier Jahren muss im Freistaat niemand mehr beim Besuch einer Gaststätte oder einer Diskothek schädlichen Qualm einatmen.“

Das Gesetz zum Schutz der Gesundheit (GSG) in Bayern soll die Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens schützen. Es verbietet das Rauchen auch in Gaststätten und Bierzelten.

Huml unterstrich: „Passivrauchen ist sehr gefährlich und kann auch Lungenkrebs verursachen. Für den Freistaat liegt zwar noch keine Bilanz vor. Aber ich gehe davon aus, dass durch das Nichtraucherschutzgesetz zahlreiche Fälle von Herzinfarkten in Bayern verhindert worden sind.“

Rauchverbote führen dazu, dass die Anzahl von Asthma- und Herz-Kreislauferkrankungen sowie Frühgeburten zurückgehen. Das belegen internationale Studien.

Huml ergänzte: „Rauchen bleibt das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko. Zwischen 20 und 40 Prozent aller Krebsarten werden durch Rauchen verursacht.“

Den größten Einfluss hat das Rauchen für Lungenkrebs, Krebserkrankungen der Harnblase, der Speiseröhre, der Bauchspeicheldrüse, des Darms sowie im Mundhöhlen- und Rachenbereich.

Die Ministerin betonte: „Erfreulicherweise befürworten mittlerweile immer mehr Menschen Rauchverbote in Gaststätten.“

Nach einer Untersuchung der Gesellschaft für Konsumforschung aus dem Jahr 2013 sind vier von fünf Deutschen – fast 82 Prozent – für ein Rauchverbot in Gaststätten. Das ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um über vier Prozentpunkte.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: http://www.stmgp.bayern.de/aufklaerung_vorbeugung/giba/rauchen/index.htm.

StMGP, Pressemitteilung v. 31.07.2014