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StMASFI: Jugendarbeitsschutz – Start ins Berufsleben für Jugendliche nur nach Gesundheits-Check

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Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller appellierte mit Blick auf den Beginn des neuen Ausbildungsjahr an die Unternehmen, auf die Gesundheit ihrer neuen Beschäftigten zu achten. Gerade die Jugendlichen brauchen besonderes Augenmerk.

„Viele junge Menschen in Bayern tauchen mit Beginn der Berufsausbildung ab September in eine neue Welt ein. Dieser Schritt bringt viel Neues und Spannendes mit sich. Damit der Traumberuf aber nicht zum Albtraum wird, ist ein Gesundheits-Check vor Ausbildungsbeginn beim Arzt Pflicht. Nur so kann festgestellt werden, ob der Jugendliche vor bestimmten beruflichen Belastungen geschützt werden muss. Dadurch können Gesundheitsschäden oder gar eine Verschlimmerung von Vorerkrankungen oder gesundheitlichen Beschwerden vermieden werden. Mit der entsprechenden Bescheinigung des Arztes sind die künftigen Arbeitgeber auf der sicheren Seite und können bei Bedarf individuelle Vorsorgemaßnahmen treffen“, so Müller.

Die kostenfreie Untersuchung schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz für alle Jugendlichen unter 18 Jahren vor. Jugendliche, ob als Auszubildende oder als Arbeitnehmer, dürfen erst dann beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate vor Arbeitsbeginn von einem Arzt ihrer Wahl untersucht worden sind und dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung darüber vorliegt. Die Berechtigungsscheine für diese Untersuchung wurden den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen bereits zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres ausgehändigt.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: www.stmas.bayern.de/arbeitsschutz/sozial/kinder.htm.

StMASFI, Pressemitteilung v. 19.08.2014