Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Kompromiss bei den Einheimischenmodellen verzögert sich

©pixelkorn - stock.adobe.com

Mit Schnellinfo vom 16.05.2013 hatten wir die Gemeinden darüber informiert, dass der EuGH Einheimischenmodelle grundsätzlich dann als zulässig betrachtet, wenn sie ein ausreichendes Wohnangebot für weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung sicherstellen wollen. Wir hatten darauf hingewiesen, dass der Bund mit der Europäischen Kommission in Verhandlungen treten wird, welche Grundbedingungen ein Einheimischenmodell aufweisen muss, um dem Europäischen Recht zu entsprechen. Das seinerzeitige Zwischenergebnis dieser Verhandlungen haben wir in der März-Ausgabe unserer Verbandszeitung (Bayerischer Gemeindetag 2014, S. 72 ff.) veröffentlicht.

Mit Schreiben vom 11.08.2014 hat sich nun die EU-Kommission an die Bundesrepublik gewandt und dieses Verhandlungsergebnis nochmals grundsätzlich hinterfragt. Insbesondere will die Kommission eine Mindestaufenthaltsdauer in der Gemeinde als absolute Zugangsvoraussetzung nicht akzeptieren. Auch die Einkommens-Obergrenzen, insbesondere bei Antragstellung eines Paares, erscheinen der Kommission zu hoch. Die Bundesrepublik wurde nochmals aufgefordert Stellung zu nehmen. Es ist davon auszugehen, dass es Ende September 2014 zu abschließenden Konsultationen zwischen der Bundesrepublik und der EU-Kommission kommt. Wir werden über das Ergebnis dieser Verhandlung zeitnah informieren.

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 22.08.2014

Redaktioneller Hinweis: Der Klick auf ein Schlagwort (siehe unterhalb des Beitrags unter „Tagged With“) liefert die Entwicklung zum Thema.