Gesetzgebung

StMBW: Bayerns Bildungsminister und Sprecher der Kultusminister der unionsgeführten Länder Ludwig Spaenle begrüßt Empfehlung der Länder zur Grundgesetzänderung

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„Wir wollen den Weg zur Kooperation von Bund und Ländern in der Wissenschaftsförderung freimachen“

Bayerns Bildungs- und Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle – zugleich Sprecher der Kultusminister der unionsgeführten Länder – begrüßt die heute vereinbarte Empfehlung der Länder, den Art. 91 b Grundgesetz zu ändern und so die Kooperation von Bund und Ländern in der Wissenschaftspolitik zu ermöglichen.

„Die Möglichkeit eines intensiveren Zusammenwirkens von Bund und Ländern im Bereich der Wissenschaftsförderung in Fällen überregionaler Bedeutung ist für mich ein deutliches Zeichen für die Leistungsfähigkeit des Bildungsföderalismus. Wir wollen deshalb den Weg zur Kooperation von Bund und Ländern in der Wissenschaftsförderung freimachen. Die Empfehlung der Bundesländer ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg.“

Minister Spaenle machte aber auch deutlich:

„Die eindeutige Zuordnung der Verantwortlichkeiten im Bereich der Bildung dagegen hat sich bewährt. Es garantiert, dass die Länder alleine für ihre Bildungspolitik zuständig sind. Nur so ist sichergestellt, dass alle Entscheidungen in der Bildungspolitik nahe am Bürger getroffen werden. Das schließt nicht aus, dass Bund und Länder in einzelnen Bereichen wie der Berufsorientierung kooperieren.“

So kommentiert Bayerns Bildungsminister und Sprecher der unionsgeführten Länder der Kultusministerkonferenz Ludwig Spaenle.

„Die Menschen wollen für das Schulwesen klare Kompetenzen und transparente Verantwortlichkeiten“, so Minister Spaenle weiter.

StMBW, Pressemitteilung v. 19.09.2014

Redaktionelle Anmerkung: Bei der vom Bundesrat empfohlenen Grundgesetzänderung handelt es sich um den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b). Die Beschlussfassung zu diesem Thema stand heute als TOP 14 auf der Tagesordnung der 925. Sitzung des Bundesrates (dort weiter verlinkt).