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BSG: Neue Richterin am Bundessozialgericht Dr. Anne Körner

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Mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 ist Dr. Anne Körner zur Richterin am Bundessozialgericht ernannt worden. Die Ernennungsurkunde wurde ihm am 23. Juli 2014 durch den Präsidenten des Bundessozialgerichts Peter Masuch ausgehändigt.

Anne Körner, geboren am 9. Januar 1973 in Paris, studierte von 1992 bis 1996 Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München, wo sie auch ihr erstes Staatsexamen ablegte. Nach dem zweiten Staatsexamen im Juni 1999 war Frau Körner zunächst als Referentin im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit (1999 bis 2001) sowie im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz (2001 bis 2003) tätig. Im Jahre 2003 trat sie in die bayerische Sozialgerichtsbarkeit ein und war zunächst Richterin am Sozialgericht Nürnberg. Ein Wechsel an das Sozialgericht Augsburg erfolgte im Jahre 2005. Von 2006 bis 2009 war Dr. Körner als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet.

Nach ihrer Ernennung zur Richterin am Bayerischen Landessozialgericht im Juli 2009 war Dr. Anne Körner dem für Krankenversicherung, Statusfeststellungen und Betriebsprüfungen zuständigen 5. Senat dieses Gerichts zugeordnet. Gleichzeitig nahm sie die Aufgabe der stellvertretenden Pressesprecherin des Bayerischen Landessozialgerichts wahr. Daneben engagierte sie sich regelmäßig in der Fortbildung für Richterinnen und Richter und war Prüferin im Zweiten Juristischen Staatsexamen in Bayern.

Dr. Anne Körner wurde im Jahre 2010 an der Universität Regensburg mit ihrer Dissertation zu dem Thema „Das Strukturelle Vollzugsdefizit in der gesetzlichen Rentenversicherung als Verfas-sungsproblem“ promoviert. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat die Arbeit mit ihrem Forschungspreis 2013 ausgezeichnet. Seit dem Wintersemester 2011/2012 ist sie Lehrbeauftragte für Verwaltungsprozessrecht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. In ihren Kommentierungen und Aufsätzen hat sich Frau Körner ua mit rentenversicherungs- und verfassungsrechtlichen Fragestellungen, den beitragsrechtlichen Folgen von Schwarzarbeit und der sozialrechtlichen Situation von Pflegekräften aus Osteuropa befasst. Im Rahmen ihrer Vortrags- und Fortbildungstätigkeit für Anwälte, Steuerberater und Richter setzt sie sich fortlaufend auch mit den praktischen Auswirkungen der Sozialgesetzgebung und sozialgerichtlichen Rechtsprechung auseinander. Hilfen für das sozialrechtliche Mandat in der anwaltlichen Praxis sind auch Gegenstand des „Fallbuchs Sozialrecht“, dessen Mitautorin sie ist.

BSG, Pressemitteilung v. 01.10.2014