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StMFLH: Monopteros wird restauriert

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Wahrzeichen des Englischen Gartens wird generalüberholt / Söder stellt Konzept vor

Ein Wahrzeichen erhält seinen Glanz zurück: der Monopteros im Englischen Garten.

„In eineinhalb Jahren wird der zehnsäulige Tempel wieder in seinem ursprünglichen Glanz und seiner Farbenpracht die Millionen Besucher erfreuen. Für etwa 750.000 Euro wird das Aushängeschild der grünen Lunge Münchens restauriert.“

Finanzminister Dr. Markus Söder stellte das Restaurierungskonzept am Mittwoch (1.10.) im Rahmen eines Ortstermins in München vor.

Der Monopteros wurde von 1832 bis 37 von einem der größten bayerischen Architekten des 19. Jahrhunderts, Hofbauintendant Leo von Klenze, errichtet. Im Gegensatz zu vielen anderen Klenze-Bauten hat der Weltkrieg nur wenig Schaden an dem Bauwerk angerichtet. Allerdings ist jetzt eine Generalsanierung notwendig, betonte Söder. Für aufwändige Arbeiten an der Kuppel wird eine umfassende Gerüstaufstellung an dem architektonischen Meisterwerk erforderlich. Für anschließende Arbeiten am Podium, der Mittelstele und den Säulenschäften wird eine Teileinrüstung bis in den Sommer 2016 hinein erfolgen. Dabei wird auch der Graffitischutz erneuert. Die letzte Sanierung erfolgte zu Beginn der 80er Jahre insbesondere mit der Instandsetzung der Farbfassung und der Erneuerung der Dachdeckung. Wind und Wetter haben zwischenzeitlich allerdings zu deutlich stärkeren Schäden geführt, vor allem an der farbigen Dekorationsmalerei.

Vor 225 Jahren ließ Kurfürst Karl Theodor durch den späteren Reichsgraf von Rumford den Englischen Garten als Volksgarten für die Bevölkerung anlegen durch den späteren Reichsgraf von Rumford. Heute besuchen jährlich mindestens 5 Millionen Menschen den Englischen Garten. Mit einer Fläche von 376 Hektar ist der Englische Garten eine der größten innerstädtischen Parkanlagen der Welt. Der weithin sichtbare, auf einem 15 Meter hohen Hügel errichtete Rundtempel am Nordrand der Schönfeldwiese gehört neben dem Chinesischen Turm zu den Wahrzeichen des Englischen Gartens.

StMFLH, Pressemitteilung v. 01.10.2014