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VG Würzburg: Abschiebung und Wiedereinreise (Georgische Familie)

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Zum Artikel „Asylbewerberfamilie wieder glücklich vereint“ in der Main-Post vom 8.10.2014 möchten wir Folgendes klarstellen:

Zum Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg über den Eilantrag der Ehefrau und eines Kindes gegen die Abschiebung (24.6.2014) war die Überstellung der Ehefrau und Kinder nach Polen rechtmäßig. Auch der Ehemann sollte damals nach Polen abgeschoben werden, war jedoch nicht auffindbar. Aufgrund veränderter Sachlage (Ablauf der Überstellungsfrist nach Polen in Bezug auf den Ehemann, Ablehnung des Übernahmegesuchs der deutschen Behörden durch die polnischen Behörden, Einleitung eines Asylverfahrens für den Ehemann in Deutschland) war im Zeitpunkt der neuen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg über den Antrag auf Gestattung der Wiedereinreise der Ehefrau und der Kinder (17.9.2014) mit der möglicherweise nicht nur kurzzeitigen Trennung der Familie aufgrund des Eingriffs in die Rechte der Familienmitglieder aus Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Grundgesetz, Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention inzwischen ein rechtswidriger Zustand eingetreten, weswegen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgegeben wurde, der Ehefrau und den Kindern die Wiedereinreise in die Bundesrepublik zu ermöglichen.

VG Würzburg, Pressemitteilung v. 08.10.2014 zum B. v. 17.09.2014, W 7 E 14.50110 (PDF, 53 KB)