Gesetzgebung

Staatskanzlei: Gesetzlicher Feiertag in Bayern zum Reformationsjubiläum

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Innenminister Joachim Herrmann: Gesetzlicher Feiertag in Bayern zum Reformationsjubiläum – Welthistorisches Ereignis jährt sich am 31.10.2017 zum 500. Mal

Das 500. Reformationsjubiläum am 31. Oktober 2017 soll auch in Bayern gesetzlicher Feiertag sein. Das hat der Ministerrat heute entschieden und eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Damit setzt das Kabinett die Ankündigung des Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer in der Regierungserklärung vom 12. November 2013 um.

Innenminister Joachim Herrmann: „Die Reformation war ein welthistorisches Ereignis mit Auswirkungen, die bis in die Gegenwart zu spüren sind. Die bayerische Geschichte ist von der christlichen Tradition beider Konfessionen maßgeblich beeinflusst. Den 500. Jahrestag der Reformation mit einem gesetzlichen Feiertag zu begehen, ist daher ein symbolischer Akt, die besondere Bedeutung der Reformation zu würdigen.“

Der Reformationstag ist nur in den neuen Ländern ein alljährlicher Feiertag. Die Regierungschefs der Länder hatten sich dafür ausgesprochen, das 500. Reformationsjubiläum bundesweit mit einem Feiertag zu begehen. Die Umsetzung obliegt aber den einzelnen Ländern in ihren Feiertagsgesetzen.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 21.10.2014