Gesetzgebung

StMI: Eck zu Einheimischenmodellen

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Bayerns Innen- und Verkehrsstaatssekretär Gerhard Eck zu Einheimischenmodellen: „Kommunen brauchen Rechtssicherheit – Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission zeitnah abschließen“

„In Sachen Einheimischenmodelle brauchen unsere Kommunen schnellstmöglich Rechtssicherheit. Wir drängen deshalb auf einen zeitnahen Abschluss des laufenden Vertragsverletzungsverfarens der Europäischen Kommission. Vor allem in Gebieten mit steigenden Grundstückspreisen auf Grund des Zuzugs finanzkräftiger Kaufinteressenten wollen wir es jungen Leuten, die in den Gemeinden aufgewachsen sind, ermöglichen, ein Eigenheim am Ort zu erwerben. Deshalb kämpfen wir gemeinsam mit der Bundesregierung für den Erhalt unserer Einheimischenmodelle. Unser vom Bund in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Innenministerium, dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Gemeindetag entwickeltes Gesamtkonzept haben wir der Europäischen Kommission im Juli 2014 vorgelegt. Es beruht auf objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien und ist somit europarechtskonform“, sagte Bayerns Innen- und Baustaatssekretär Gerhard Eck heute im Bayerischen Landtag.

Auch Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann drängt auf eine rasche Klärung und hat Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks und die Europaabgeordnete Dr. Angelika Niebler gebeten, sich für eine rasche Terminierung des von der Europäischen Kommission in Aussicht gestellten Gesprächs einzusetzen.

Die Europäische Kommission rügt im Vertragsverletzungsverfahren die Verletzung von Grundfreiheiten. Mit Urteil vom 8. Mai 2013 hat der Europäische Gerichtshof allerdings – bezogen auf flämische Einheimischenmodelle – entschieden, dass einschränkende Regelungen für den Erwerb von Immobilien grundsätzlich zulässig sind, wenn dadurch ein ausreichendes Wohnangebot für Einkommensschwache oder andere benachteiligte Gruppen der örtlichen Bevölkerung sichergestellt werden soll.

In dem der Kommission vorliegenden Gesamtkonzept ist Folgendes vorgesehen: Die Gemeinde kann als Zugangsvoraussetzung für Einheimischenmodelle eine Ortsansässigkeit des Bewerbers von bis zu maximal fünf Jahren fordern, der Bewerber muss mit seinem Einkommen unter dem gemeindespezifischen Durchschnittseinkommen liegen und darf eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet. Außerdem darf das Vermögen des Bewerbers den Wert des zu erwerbenden Grundstücks nicht überschreiten. Neben den zwingenden Kriterien Vermögen, Einkommen und Kinder können auch sonstige soziale Kriterien eine Rolle spielen.

StMI, Pressemitteilung v. 23.10.2014