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StMGP: Huml besorgt über Mangel an Organspendern

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Bayerns Gesundheitsministerin: In den ersten neun Monaten 2014 nur 94 Spender im Freistaat

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hält ein verstärktes Werben für Organspenden für notwendig. Huml betonte am Sonntag mit Blick auf den am Montag beginnenden Jahreskongress der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO):

„Täglich sterben drei Menschen in Deutschland, weil sie vergeblich auf ein Spenderorgan warten. Allein in Bayern stehen rund 2.500 Patienten auf der Warteliste für ein neues Organ. Aber die Spenderzahl ist in diesem Jahr bislang nur geringfügig gestiegen.“

Konkret haben in Bayern 2014 in den ersten neun Monaten 94 Personen nach Eintritt des Hirntodes Organe gespendet – vier mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum. Insgesamt hatte es im Freistaat vergangenes Jahr 118 Organspender gegeben. Dies war die niedrigste Spenderzahl seit Einführung des Transplantationsgesetzes im Jahr 1997.

Huml unterstrich: „Wir müssen bei den Bürgerinnen und Bürgern das Vertrauen in die Organspende wieder zurückgewinnen. Das ist sehr schwer. Nur wenn wir umfangreich informieren, können wir Vorurteile und Ängste beseitigen.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Wichtig ist, dass man sich mit dem Thema auseinandersetzt, eine Entscheidung trifft, diese mit seinen Angehörigen bespricht und in einem Organspende-Ausweis festhält. Denn nur auf diese Weise wird Klarheit geschaffen.“

Bayern hatte bereits im vergangenen Jahr mit der Kampagne „Herzensangelegenheit“ die vom Bundesgesetzgeber neu eingeführte sogenannte Entscheidungslösung massiv unterstützt. Neben dem Bayerischen Gesundheitsministerium beteiligten sich daran die beiden großen christlichen Kirchen, die Verbände der gesetzlichen und privaten Krankenversicherer, die DSO – Region Bayern, die Bayerische Landesärzte- und Landesapothekerkammer sowie die Bayerische Krankenhausgesellschaft.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: http://www.stmgp.bayern.de/aufklaerung_vorbeugung/organspende/index.htm.

StMGP, Pressemitteilung v. 02.11.2014