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StMBW: Wissenschaftsminister Dr. Spaenle und Generaldirektorin Dr. Ksoll-Marcon starten Digitales Archiv

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Bayerns Kunstminister Dr. Ludwig Spaenle und die Generaldirektorin der Staatlichen Archive Bayerns, Dr. Margit Ksoll-Marcon, haben heute in der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns das Digitale Archiv gestartet. Ein wichtiger Schritt in der Entwicklung der staatlichen Verwaltung, denn mit dem Digitalen Archiv werden die Staatlichen Archive Bayerns elektronisch bearbeitete Vorgänge der Verwaltung, der Rechtsprechung und der Gesetzgebung speichern und auch für künftige Nutzer zugänglich machen können.

„Mit der sicheren Aufbewahrung und Bereitstellung wichtiger Vorgänge des Handelns staatlicher Einrichtungen in Bayern machen die Staatlichen Archive Verwaltungshandeln auch künftig nachvollziehbar und schaffen auch Rechtssicherheit“, verwies Minister Spaenle auf die anspruchsvolle Aufgabenstellung des Digitalen Archivs.

Die Bayerische Archivverwaltung ist diese Herausforderung, für Daten- und Rechtssicherheit zu sorgen und angesichts des rasanten Wandels von Hard- und Software künftigen Generationen den Zugriff zu den Vorgängen zu eröffnen, nicht allein angegangen. In Zusammenarbeit mit den staatlichen Archivverwaltungen Hessens und Baden-Württembergs bieten die Staatlichen Archive Bayerns auf international anerkanntem Standard eine Lösung an, die in den kommenden Jahren weiterentwickelt werden muss.

„Es ist keine leichte Aufgabe, sicherzustellen, dass ein Schriftstück, das 2014 mit einem Office-Programm erstellt wurde, auch in 50 Jahren noch gelesen werden kann – unverfälscht.“

„Das digitale Kulturgut, das aus der IT-basierten Arbeitsweise der Behörden und Gerichte hervorgeht, stellt die Staatlichen Archive Bayerns vor große Herausforderungen. Für die Forschung wie auch für die Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns müssen die Daten gesichert, lesbar gehalten und zugänglich gemacht werden“, sagte Dr. Ksoll-Marcon.

Die Staatlichen Archive leisten damit einen wichtigen Beitrag, Arbeitsabläufe, die nicht mehr auf Papier abgebildet werden, dauerhaft zu archivieren und im Bedarfsfall einsehen zu können. Das Digitale Archiv ergänzt gleichsam die klassischen Kompaktmagazine, in denen Unterlagen zu früheren Verwaltungsvorgängen wie Baubescheide, Förderzusagen, Liegenschaftsverzeichnisse in Papierform usw. sorgsam verwahrt und im Bedarfsfall für den Benutzer in den Lesesälen zur Verfügung gestellt werden.

StMBW, Pressemitteilung v. 05.11.2014