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Landtag: Ausschuss Öffentlicher Dienst – Streit am Obersalzberg beschäftigt Abgeordnete

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Im Oktober letzten Jahres hat das Institut für Zeitgeschichte (IfZ) das Arbeitsverhältnis mit seinen 22 freiberuflichen Rundgangsleitern im NS-Dokumentationszentrum auf dem Obersalzberg beendet. Grund dafür war der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit. Die SPD-Landtagsfraktion forderte daher von der Staatsregierung im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Diensts einen Bericht, ob die entlassenen Dokumentationsführer in ein festes Beschäftigungsverhältnis übernommen wurden oder wie die Besucherbetreuung jetzt organisiert wird.

Der zuständige Ministerialreferent des Finanzministeriums, Dominik Kazmaier, teilte dem Ausschuss mit, dass mittlerweile die Berchtesgadener Landesstiftung die Leitung übernommen hat. Sie habe zwölf der insgesamt 22 Rundgangsleiter erneut auf freiberuflicher Basis die Zusammenarbeit angeboten.

„Dazu wurden die Verträge so weit angepasst, dass alle Zweifel auf Scheinselbstständigkeit ausgeräumt wurden“, versichert Kazmeier.

Das habe die Deutsche Rentenversicherung bei ihren bisher acht Prüfungen ebenfalls bestätigt.

„Der qualitative und quantitative Bedarf ist somit befriedigt“, ist der Ministerialreferent überzeugt.

Bei den restlichen Dokumentationsführern sei bei fünf das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört, bei den anderen fünf nach einer Klage eine Abfindung von zusammen 19.000 Euro gezahlt worden.

„Damit ist der Vorfall geglättet, aber nicht vollständig erledigt“, betont Dr. Herbert Kränzlein (SPD).

Durch den gerichtlichen Vergleich sei beispielsweise nicht geklärt worden, ob eine Scheinselbstständigkeit vorgelegen habe oder nicht.

„Das ist schon ein dubioser Status, wenn ein Auftraggeber Leute regelmäßig beschäftigt.“

Des Weiteren verstehe er nicht, warum den Rundgangsleitern ohne Rücksprache mit dem Finanzministerium gekündigt wurde. Die Zusammenarbeit zwischen IfZ, Berchtesgadener Landesstiftung und dem Ministerium nennt Kränzlein „eine Verschachtelung ohne klare Zuständigkeiten“.

Verena Osgyan (Bündnis 90/Die Grünen) plädiert dafür, die Zuständigkeiten des IfZ nicht nur bei der Ausgestaltung der Dokumentation, sondern auch bei den Führungen zu erhalten.

„Der Obersalzberg ist schließlich der einzige Täterort“, erläutert die Abgeordnete.

Außerdem sei sie nach wie vor der Meinung, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse wie bei der bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung die bessere Wahl für die Dokumentationsführer wären. Peter Meyer (FREIE WÄHLER) bezeichnet die Formulierung „selbstständige Dienstverhältnisse“ ebenfalls als „seltsam“.

Doch Schlösserbesichtigungen sind laut CSU-Fraktion nur mit Führern möglich – die Ausstellung am Obersalzberg könnten Besucher hingegen auch alleine besichtigen.

„Es sollte keiner auf einem Bankerl sitzen und warten, bis einer kommt, der eine Führung will“, betont die Ausschussvorsitzende Ingrid Heckner (CSU) zum Schluss.

Manche Rundgangsleiter würden nur drei Führungen absolvieren und hätten gar kein Interesse an einer Festanstellung.

Ihr Fazit: „Wegen der unregelmäßigen Arbeitszeiten ist es sinnvoll, nicht alle fest anzustellen.“

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 11.11.2014 (von David Lohmann)