Gesetzgebung

StMJ: Tagung „Forum neue Drogen“ in Erlangen zum rechtlichen Umgang mit Legal Highs

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Bayerns Justizminister Bausback: „Die bestehenden Lücken im Strafrecht müssen im Interesse eines effektiven Gesundheitsschutzes schnellstmöglich geschlossen werden.“

Mit „Badesalzen“, „Raumlufterfrischern“, „Kräutermischungen“ und Co. befassen sich heute rund 90 bayerische Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamte im Rahmen der vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz organisierten Tagung „Forum neue Drogen“, die in Erlangen stattfindet. Getarnt als solche Produkte werden die sogenannten Legal Highs in der Drogenszene immer häufiger als vermeintlich ungefährliche und legale Ersatzstoffe zu herkömmlichen illegalen Substanzen angeboten.

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback warnt in diesem Zusammenhang vor einer Schutzlücke im Strafrecht, die im Interesse eines effektiven Gesundheitsschutzes schnellstmöglich geschlossen werden müsse:

„Nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Juli dieses Jahres (PDF, 112 KB) dürfen die synthetischen Cannabinoide nicht mehr als Arzneimittel eingestuft werden. Das hat zur Folge, dass unsere Staatsanwälte auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes nicht mehr gegen Herstellung und Vertrieb dieser Substanzen vorgehen können, die bislang in der Regel nicht dem Betäubungsmittelstrafrecht unterliegen.“

Der Minister weiter: „Auch wenn häufig gezielt ein anderer Eindruck erwecket wird: Der Konsum der sogenannten Legal Highs ist keineswegs gesundheitlich unbedenklich. Ganz im Gegenteil: Die künstlichen Cannabinoide sind sogar wesentlich gefährlicher als Cannabis.“

Die Symptome reichen von heftigem Erbrechen über Lähmungserscheinungen und Wahnvorstellungen bis hin zum Versagen der Vitalfunktionen. In Deutschland wurden bereits Todesfälle bekannt, bei denen der vorherige Konsum einer oder mehrerer dieser neuen psychoaktiven Substanzen nachgewiesen werden konnte.

Auf Antrag Bayerns und Baden-Württembergs haben sich die Justizministerinnen und Justizminister der Länder in der vergangenen Woche auf ihrer Herbsttagung mit dem Thema befasst.

„Ich freue mich, dass sich die Justizministerkonferenz mit ganz überwiegender Mehrheit für die Einführung strafrechtlicher Sanktionsmöglichkeiten ausgesprochen hat“, so Bausback.

Die Justizministerkonferenz hat den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz sowie den Bundesminister für Gesundheit gebeten, Regelungsvorschläge zu erarbeiten.

Hintergrund: Die vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz veranstaltete Tagung „Forum neue Drogen“ richtet sich an bayerische Strafrichter, Staatsanwälte und Polizeibeamte, die mit Betäubungs- und Arzneimitteldelikten beschäftigt sind. In diesem Jahr beleuchtet sie in verschiedenen Themenblöcken umfassend Erscheinungsformen und Wirkungsweisen der sogenannten Legal Highs, rechtliche Aspekte in diesem Zusammenhang sowie Analyse- und Begutachtungsfragen. Neben Wolfgang Gründler, stellvertretender Leiter der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, werden Dr. Bernhard Schwarze, Institut für Rechtsmedizin der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg, und mehrere Vertreter des Bayerischen Landeskriminalamtes sowie des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit als Referenten an der Tagung teilnehmen.

StMJ, Pressemitteilung v. 11.11.2014