Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Neues zum Streit um die Einheimischenmodelle

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Gemeindetag geht nach wie vor von der Zulässigkeit aus

Nach Gesprächen mit der Obersten Baubehörde gehen wir davon aus, dass der vom Bund der Europäischen Kommission übermittelte und von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr erarbeitete Entwurf eines Einheimischenmodells mit Europarecht vereinbar und geeignet ist, den bayerischen Städten und Gemeinden als Grundlage ihrer Einheimischenmodelle zu dienen. Der Entwurf des Einheimischenmodells des Bundes sieht folgenden Rahmen vor:

Die Städte und Gemeinden können ihr Einheimischenmodell innerhalb dieses Rahmens frei gestalten:

1. Ausschlusskriterien (Zugangsvoraussetzungen zur Vergabe im Einheimischenmodell):

    • Ortsansässigkeit: maximal 5 Jahre
    • Einkommen: Bewirbt sich ein Paar oder eine Familie, darf das Gesamteinkommen € 90.000,- zuzüglich der Kinderfreibeträge in Höhe von € 7.000,- nicht überschreiten. Bei Alleinstehenden ist die Hälfte dieses Betrags, also € 45.000,- (ggf. zuzüglich von Kinderfreibeträgen) maßgeblich. Liegt in Ihrer Stadt oder Gemeinde das Durchschnittseinkommen eines Steuerpflichtigen vor Abzügen unter dieser Höchstgrenze, ist dieses Einkommen maßgebend.
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      Vermögen: Das Vermögen der Bewerber darf den Grundstückswert der im Einheimischenmodell veräußerten Fläche nicht übersteigen. Die Bewerber dürfen nicht Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks in der betreffenden Gemeinde sein.

2. Auswahlverfahren (Punktesystem)

Im Auswahlverfahren soll vorwiegend nach sozialen Gesichtspunkten (z.B. Einkommen, Kinder, Pflege naher Verwandter) entschieden werden. Von einer Bepunktung des Ehrenamts sollte abgesehen werden.

Eine abschließende Entscheidung hat die Europäische Kommission bislang nicht getroffen. Derzeit wird geprüft, ob die Grundstücks- und Wohnungsvergaben über das Einheimischenmodell überhaupt eine Binnenmarktrelevanz aufweisen. Dazu wird die Oberste Baubehörde mit Unterstützung des Bayerischen Gemeindetags eine Umfrage bei allen bayerischen Städten und Gemeinden durchführen.

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 13.11.2014