Gesetzgebung

Datenschutzbeauftragter: Keine PKW-Maut auf Kosten des Datenschutzes!

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Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 14. November 2014

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordert die Bundesregierung auf, bei der geplanten Einführung einer PKW-Maut für Autobahnen und Bundesstraßen zentrale datenschutzrechtliche Grundsätze zu beachten. Eine automatisierte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kfz-Kennzeichen aller Verkehrsteilnehmer zu Kontrollzwecken ist nicht erforderlich. Insbesondere die Möglichkeit einer Rückerstattung in bestimmten Fällen rechtfertigt nicht die vorgesehene elektronische Erfassung von Daten und deren langfristige Speicherung.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Thomas Petri, Pressemitteilung v. 14.11.2014

Entschließung: Keine PKW-Maut auf Kosten des Datenschutzes! (PDF, 69 KB)