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StMFLH: 100-Millionen-Euro-Paket für bayerische Kommunen

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Oberfranken erhält mit rund 50 Mio. Euro die Hälfte / allein über 20 Mio. Euro fließen in Landkreis Wunsiedel / über 20 Mio. Euro für Oberpfalz

Mit 100 Millionen Euro unterstützt Bayern 27 Landkreise sowie 143 Städte und Gemeinden im Freistaat.

„Jeder dritte Euro der Sonderhilfen geht nach Nordbayern. Die Region erhält mit rund 70 Millionen Euro über zwei Drittel der am Freitag verabschiedeten Sonderzuweisungen“, teilte Dr. Markus Söder, Finanzminister, am Freitag (21.11.) mit.

Nach Oberfranken fließen davon rund 50 Millionen Euro. An Kommunen in der Oberpfalz werden über 20 Millionen Euro ausgezahlt.

„Die Stabilisierungshilfen sollen besonders strukturschwache Kommunen bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und Handlungsspielräume eröffnen“, so Söder.

Insgesamt wurden heute für 169 Kommunen 100 Millionen Euro bewilligt. Dies wurde im Verteilerausschuss aus kommunalen Spitzenverbänden, Innen- und Finanzministerium festgelegt.

Das Mittelvolumen der Sonderhilfen wurde 2013 von nur 25 auf 100 Millionen Euro vervierfacht. Ab 2015 sollen 120 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Von den Zuweisungen profitieren sowohl Landkreise, als auch Städte und Gemeinden. Gerade die von der demographischen Entwicklung besonders betroffenen Regierungsbezirke Oberfranken und Oberpfalz erhalten die größten Anteile. Seit 2014 kann ein Anteil der Stabilisierungshilfe auch für Investitionen in die kommunale Grundausstattung verwendet werden. Kommunen können nun im Rahmen ihrer Haushaltskonsolidierung unumgängliche dringliche investive Ausgaben bestreiten.

Die Auszahlung der Finanzmittel an die Kommunen erfolgt in den nächsten Tagen.

Insgesamt erhielten die Landkreise 17,1 Millionen Euro. Städte und Gemeinden werden 2014 mit fast 83 Millionen Euro an Sonderhilfen unterstützt. Am meisten profitieren die Gemeinden und der Landkreis Wunsiedel: Zusammen erhalten sie über 20 Millionen Euro. Die höchsten Einzelzuweisungen gehen an die Stadt Hof mit 5 Millionen Euro und die Stadt Fürth mit 4 Millionen Euro. Voraussetzung für die Bewilligung von Stabilisierungshilfen sind u.a. Strukturschwäche bzw. eine besonders stark rückläufige Bevölkerungsentwicklung sowie eine unverschuldete finanzielle Notlage. Ziel ist, einen nachhaltigen Konsolidierungswillen strukturschwacher Kommunen zu unterstützen. Die Stabilisierungshilfen sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat, der 2014 ein Rekordvolumen erreicht hat: Über 8 Milliarden Euro aus dem Staatshaushalt gehen an Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke.

StMFLH, Pressemitteilung v. 21.11.2014