Gesetzgebung

StMAS: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

©pixelkorn - stock.adobe.com

Sozialministerin Müller: „Steigende Empfängerzahlen unterstreichen Reformbedarf – Bundesteilhabegesetz muss kommen“

Das Bundesamt für Statistik und Datenverarbeitung hat heute Zahlen zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung veröffentlicht. Danach ist die deutschlandweite Zahl der Empfänger/-innen im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr um 1,7 Prozent auf 834.494 gestiegen. In Bayern bezogen 127.058 Menschen mit Behinderung Eingliederungshilfe. Bayerns Sozialministerin Emilia Müller bekräftigte anlässlich der steigenden Zahlen den Reformbedarf:

„Wir müssen Menschen mit Behinderung aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausholen und ihnen mehr selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen. Dazu ist es erforderlich, dass wir alle gemeinsam ein Bundesteilhabegesetz voranbringen. Gleichzeitig sollen die Kommunen finanzielle Unterstützung erhalten, damit sie die Eingliederungshilfe auch in Zukunft schultern können“, so die Ministerin.

Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist vereinbart, dass die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden. Bereits vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes soll mit einer jährlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr begonnen werden. Die Veröffentlichung des Bundesamts für Statistik erhalten Sie unter www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2014/11/PD14_414_221.html.

StMAS, Pressemitteilung v. 24.11.2014