Gesetzgebung

StMI: Anhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes um 50 Prozent

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Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann zur erfolgreichen Bundesratsinitiative: 60 statt 40 Euro für mehr Abschreckung – Schwarzfahren darf sich nicht lohnen

Der Bundesrat hat heute einstimmig eine bayerische Bundesratsinitiative (red. Hinweis: TOP 17) zur Anhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes beim Schwarzfahren im öffentlichen Personenverkehr beschlossen. Der Bundesverkehrsminister muss nun zeitnah die Rechtsänderung bestätigen. Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann hatte diesen Vorschlag auf den Weg gebracht.

„Mit der kräftigen Anhebung von 40 auf 60 Euro wollen wir die steigende Zahl an Schwarzfahrer besser abschrecken“, erklärte Herrmann. „Die Botschaft ist klar: Schwarzfahren darf sich nicht lohnen. Denn die Zeche für die Einnahmeverluste der Verkehrsunternehmen zahlen vor allem die ehrlichen Kunden.“

Die Anhebung soll bereits 2015 bundesweit in Kraft treten.

Die letzte Anhebung des erhöhten Beförderungsentgelts erfolgte Anfang 2003 von 30 auf 40 Euro. Zwischenzeitlich hat sich die Zahl der sogenannten ‚Beförderungserschleichungen‘ in Bayern von 10.087 (2004) auf 18.181 Fälle (2013) fast verdoppelt. Das Dunkelfeld der nicht entdeckten oder angezeigten Schwarzfahrten dürfte erheblich höher liegen.

„Höchste Zeit also, den Schwarzfahrern empfindlich auf die Füße zu treten“, forderte Herrmann.

Nach einer Schätzung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen entgehen den Verkehrsunternehmen deutschlandweit rund 250 Millionen Euro pro Jahr. Diese Einnahmeausfälle werden letztlich durch die Fahrpreise und die staatlichen Bestellentgelte ausgeglichen.

Dazu kommt, dass sich seit der letzten Anhebung auch Beförderungsentgelte, Löhne und Gehälter deutlich erhöht haben.

„Mit dieser angemessenen Anhebung stellen wir die mittlerweile gestörte Relation zwischen den Fahrpreisen und dem aktuell geltenden erhöhten Beförderungsentgelt wieder her“, erläuterte der bayerische Verkehrsminister.

„Auch die Kosten der Verkehrsunternehmen für die Fahrkartenkontrollen und der Verwaltungsaufwand zur Einforderung des erhöhten Beförderungsentgeltes sind in den letzten Jahren deutlich angestiegen.“

StMI, Pressemitteilung v. 28.11.2014