Bayern erwartet deutliche Verbesserungen durch die von Bund und Ländern geplante Krankenhausreform. Die Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml berichtete am Dienstag im Kabinett über die Eckpunkte, auf die sich die zuständige Arbeitsgruppe in Berlin geeinigt hat. Bei der Sitzung am vergangenen Freitag konnten wichtige Anliegen Bayerns durchgesetzt werden.
Dazu gehört unter anderem die Abschaffung der globalen Vergütungsdegression bei Mengensteigerungen. Ab 2017 werden mengenbedingte Kostenvorteile infolge von Mehrleistungen nur noch bei dem einzelnen Krankenhaus berücksichtigt – und nicht mehr als für alle preissenkend. Außerdem soll – wie von Bayern gefordert – bei den Vergütungen die tatsächliche Kostenentwicklung besser berücksichtigt werden. Zusätzlich konnte auch eine bessere Vergütung der Notfallambulanzen erreicht werden.
Huml betonte: „Ich freue mich, dass sich die Arbeitsgruppe auf wichtige Weichenstellungen verständigen konnte. Damit haben wir die Grundlagen für notwendige Reformen gelegt. Die Arbeit hat sich gelohnt – auch im Interesse der Patientinnen und Patienten.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Bayern hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass künftig Qualitätsaspekte verstärkt berücksichtigt werden. In Zukunft müssen die Ergebnisse aber für Patienten und ihre Angehörigen transparenter dargestellt werden, so dass sich Patienten besser über die Qualität von Krankenhäusern informieren können. Außerdem erhalten sie einen Anspruch, vor planbaren Operationen eine Zweitmeinung einzuholen.“
Ferner werden Qualitätszuschläge und Qualitätsabschläge eingeführt. Zudem können Länder Qualitätsindikatoren zum verbindlichen Bestandteil ihrer Krankenhausplanung machen.
Darüber hinaus wurde ein Pflegestellenförderprogramm vereinbart. Damit soll die patientengebundene Pflege gefördert werden. Das Programm hat einen Umfang von 660 Millionen Euro für den Förderzeitraum von drei Jahren. Ferner soll eine Expertenkommission Vorschläge entwickeln, welcher zusätzliche Pflegebedarf für demenzerkrankte, pflegebedürftige oder behinderte Patienten besteht.
Vorgesehen ist außerdem ein Investitions- und Strukturfonds. Damit sollen die Bundesländer dabei unterstützt werden, notwendige Umstrukturierungen voranzubringen. Für diesen Zweck werden bis zu 500 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Die Projekte werden nur finanziert, wenn die Länder den gleichen Beitrag leisten. So wird maximal ein Volumen in Höhe von 1 Milliarde Euro für Umstrukturierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.
Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 09.12.2014