Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Bayern will steuerliche Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden und so Klimaschutz vorantreiben und gleichzeitig positive Konjunkturimpulse setzen / Durch Steuererleichterungen mehr Wagniskapital mobilisieren, um optimale finanzielle Startbedingungen für innovative Start-ups zu schaffen / Reform des Sexualstrafrechts echter Fortschritt für mehr Schutz von Kindern vor Missbrauch“
Bayerischer Entschließungsantrag zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden (TOP 23):
Bayern macht Druck bei der energetischen Sanierung von Gebäuden.
Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Wer an seiner Immobilie Wände dämmt, Heizkessel erneuert oder Fenster einbaut, spart Energie an der Quelle.“
Rund zwei Drittel aller Wohngebäude sind aus energetischer Sicht modernisierungsbedürftig. Angesichts dieses großen Einsparpotenzials sind nach Auffassung des Ministers Investitionsanreize erforderlich:
„Modernisierungen müssen sich für den Bürger schneller auszahlen. Bayern fordert deshalb in einer Bundesratsinitiative eine steuerliche Förderung von Sanierungen, die zu einer besseren Energieeffizienz führen. Wir wollen die nötigen Impulse geben, um die energetische Modernisierungsquote zu erhöhen. Gleichzeitig wird mit den Investitionen unsere Wirtschaft angekurbelt. Wir verbinden so unsere ehrgeizigen Klimaschutzziele mit den positiven Beschäftigungs- und Wachstumseffekten eines gezielten Investitionsprogramms.“
Huber verwies auf die gerade im Bausektor bestehende hohe regionale Wertschöpfung.
„Das Bauen kommt vor allem der heimischen Wirtschaft zugute. Ökologische Modernisierungen erhalten die Nachfrage bei den örtlich ansässigen Planern und Handwerksbetrieben.“
Die steuerliche Förderung für energetische Sanierungen soll sich nach dem bayerischen Entschließungsantrag an Eigenheimbesitzer richten, die solche Investitionen bisher nicht steuerlich geltend machen können. Zudem sollten Vermieter erhöhte Abschreibungen in Anspruch nehmen können.
Bayerischer Entschließungsantrag für mehr Wagniskapital (TOP 22):
Die Staatsregierung fordert in einem Bundesrats-Entschließungsantrag eine substantielle Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital.
„Deutschland braucht eine lebendige Gründerszene. Kreative Start-ups mit innovativen Produkten sind entscheidend für unsere Wettbewerbsfähigkeit und schaffen Arbeitsplätze. Ihnen müssen wir bereits in der Frühphase der Unternehmensgründung optimale finanzielle Startbedingungen geben. Wenn aufstrebende Jungunternehmer dann nach einem erfolgreichen Start in neue Märkte expandieren wollen, fehlt bei uns bislang oft das notwendige Kapital. Hier müssen wir nachbessern und mehr Wagniskapital mobilisieren“, erklärte Bayerns Bundesratsminister.
In der Bundesratsinitiative sind insbesondere Steuererleichterungen für Anleger und Start-ups vorgesehen.
Huber: „Wer sich mit Wagniskapital an einem vielversprechenden jungen Unternehmen beteiligt, soll seine Investition sofort steuerlich geltend machen können. Dieses Modell kann sich für Staat und Anleger rechnen: Durch die Steuerersparnis kann der Fiskus die Finanzierung des Unternehmens mit anschieben und das finanzielle Risiko des Geldgebers verringern. Im Erfolgsfall wird der zusätzliche Gewinn nachversteuert und der Steuerverzicht damit kompensiert. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass das Geld auch voll beim Start-up ankommt, dieses also durch den Finanzierungsschub nicht steuerlich benachteiligt wird.“
Durch Steuererleichterungen können nach Auffassung Hubers auch institutionelle Investoren für deutsche Wagniskapitalfonds mobilisiert werden.
Bayerns Bundesratsminister: „Gerade die deutschen Versicherer sind bedeutsame Kapitalgeber. Wir dürfen nicht zulassen, dass umfangreiche Anlagevolumen weit überwiegend ins Ausland in vermeintlich attraktivere Fonds fließen. Dieses Geld muss zur Stärkung unseres Wachstums im Inland investiert werden. Die Staatsregierung ist deshalb gegen weitere Beschränkungen für Anlagen in Wagniskapitalfonds.“
Auch die öffentliche Hand muss selbst aktiv werden:
„Die Kreditanstalt für Wiederaufbau soll als Ankerinvestor für deutsche Wagniskapitalfonds zur Verfügung stehen“, ergänzte Huber.
Zur Reform des Sexualstrafrechts (TOP 11):
Bundesratsminister Huber begrüßte die Neuregelungen zur Strafbarkeit von Kinderpornografie und Nacktaufnahmen.
„Das Gesetz ist ein echter Fortschritt für mehr Schutz der Opfer, insbesondere für mehr Schutz von Kindern vor Missbrauch. Die Staatsregierung hat sich schon lange für eine Modernisierung des Sexualstrafrechts stark gemacht. Die jüngsten Diskussionen in den Medien haben zudem gravierende Strafbarkeitslücken offenbart. Niemand darf mit dem kommerziellen Handel mit Nacktbildern von Kindern ungestraft Geld verdienen. Es ist auch ein Erfolg bayerischer Rechtspolitik, wenn wir dem jetzt einen Riegel vorschieben“, erklärte der Minister.
Huber verwies auf die langjährigen bayerischen Forderungen nach Verschiebung des Verjährungsbeginns bis zum 30. Lebensjahr und nach Erweiterung des Schutzes von Schülern vor sexuellen Übergriffen, die jetzt im Gesetz aufgegriffen wurden. Die Ausweitung der Definition von Kinderpornografie wurde nach dem Vorbild eines bayerischen Gesetzentwurfs im parlamentarischen Verfahren noch erweitert.
„Damit ist sichergestellt, dass künftig nicht nur Bilder mit sexuellen Handlungen, sondern bereits sogenannte Posingbilder mit sexuell aufreizenden Darstellungen von Kindern eine Strafbarkeit begründen“, erklärte der Minister.
Zudem konnte auf bayerisches Drängen das strafwürdige Unrecht beim Herstellen von Bildaufnahmen noch zielgenauer gefasst werden.
Huber: „Nach dieser Klarstellung riskiert niemand mehr eine Kriminalisierung, nur weil er am Strand Urlaubsfotos für das private Album macht.“
Trotz dieser Verbesserungen besteht nach Auffassung von Bayerns Bundesratsminister noch weiterer Handlungsbedarf. Dies betrifft Fälle des sogenannten Cybergroomings, wenn Täter über Internetforen Kontakt zu Kindern aufnehmen, aber rein zufällig oder irrtümlich an erwachsene Personen oder ermittelnde Beamte geraten.
Huber: „Damit die Täter zukünftig nicht mehr straflos bleiben, sollte hier eine Versuchsstrafbarkeit eingeführt werden.“
Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 18.12.2014
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