Mit Bek. v. 04.12.2014 (IC2-2116.4-163), veröffentlicht am 23.12.2014, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Nr. 37 der VollzBekLStVG neu gefasst. Diese betrifft das Halten gefährlicher Tiere, darunter auch Kampfhunde. Zu Kampfhunden werden ausführliche Hinweise gegeben (darunter auch zum Wesenstest, zur Person des Sachverständigen sowie zu den Anforderungen an das Gutachten). Die Neufassung tritt am 01.01.2015 in Kraft.