Gesetzgebung

StMUV: Daten von Kindern und Jugendlichen müssen für Werbung und Profilbildung tabu sein

©pixelkorn - stock.adobe.com

Die Nutzung von persönlichen Daten von Kindern und Jugendlichen für Werbung und Profilbildung muss generell verboten werden. Das betonte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf heute in München:

„Die Daten von Kindern und Jugendlichen verlangen besonderen Schutz. Minderjährige sind gerade durch die intensive Nutzung von sozialen Netzwerken gefährdet. Ihre Daten können unkontrolliert gesammelt, verkauft und zu Profilen verknüpft werden. Aus diesem Puzzle lässt sich leicht ein Bild der Person zusammensetzen. Dagegen brauchen wir einen digitalen Schutzschirm. Kinderschutz geht vor Kommerzinteressen. Das Surfverhalten eines 15-Jährigen darf ihn nicht sein ganzes späteres Leben begleiten – sei es bei der ersten Bewerbung, bei der Wohnungssuche oder bei der Eröffnung eines Bankkontos. Bayern fordert deswegen die Bundesregierung auf, sich bei der EU für einen strengen Datenschutz einzusetzen.“

Dazu muss die EU die Datenschutz-Grundverordnung zügig überarbeiten. Ein entsprechender Antrag Bayerns wurde vom Bundesrat angenommen.

Für einen umfassenden europäischen Datenschutz will die EU ihre Datenschutz-Grundverordnung nach langen Verhandlungen im Jahr 2015 verabschieden. Der derzeitige Vorschlag sei aber, so Scharf, an vielen Stellen noch lückenhaft:

„Es ist zu befürchten, dass bestehende Datenschutzstandards abgesenkt werden. Die vorgesehene Altersgrenze von 13 Jahren für die datenschutzrechtliche Einwilligung in der digitalen Welt ist zu niedrig.“

Auch sollte die Verordnung für bestimmte Datennutzungen, die in den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts eingreifen, klare Grenzen setzen. Dies gilt insbesondere für Datendienste und Geräte zur Gesichtserkennung wie beispielsweise die Google-Brille.

Weitere Informationen im Internet unter www.verbraucherkompass.bayern.de.

StMUV, Pressemitteilung v. 29.12.2014