Gesetzgebung

GVBl (22/2014): Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag verkündet

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Maximilianeum Bayerischer LandtagDie Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag v. 10.12.2014 wurde am 30.12.2014 verkündet. Die Geschäftsordnung hat nun eine amtliche Abkürzung (BayLTGeschO). Neben der vieldiskutierten Neuaufteilung der Redezeiten und weiteren Änderungen hat die BayLTGeschO im Teil IV „Beratungsgegenstände“ einen neuen Abschnitt 8 „Angelegenheiten der Europäischen Union“ erhalten. Dieser besteht aus den §§ 83a bis 83d:

  • 83a Verfahren bei der Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union
  • 83b Subsidiaritätsfrühwarnsystem
  • 83c Verfahren bei nichtlegislativen Vorhaben der Europäischen Union
  • 83d Beteiligung an Konsultationsverfahren der Europäischen Union.

Der Änderung lag ein Antrag der CSU-Fraktion zugrunde, LT-Drs. 17/4448 v. 25.11.2014 (PDF, 416 KB).

GVBl (22/2014) v. 30.12.2014, S. 594

Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto: (c) Volker Werner – Fotolia.com