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VG München: Bagida scheitert mit Eilantrag gegen die Landeshauptstadt München

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Das Verwaltungsgericht München (VG München) hat mit Beschluss vom 19. Januar 2015 den Eilantrag einer Bagida-Initiatorin abgelehnt, mit dem diese Aufrufe des Münchener Oberbürgermeisters zu Demonstrationen gegen Bagida-Veranstaltungen verhindern wollte.

Laut dem Beschluss der 7. Kammer des VG München setzt der Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung voraus, dass die Antragstellerin im späteren Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit obsiegt. Da rechtlich nicht ausreichend geklärt sei, ob der Oberbürgermeister in seiner amtlichen Funktion zu Gegendemonstrationen dieser Art aufrufen darf oder nicht, liege die nötige hohe Wahrscheinlichkeit nicht vor.

Darüber hinaus bestünde auch keine konkrete Gefahr, dass sich der Aufruf des Oberbürgermeisters zu Gegendemonstrationen wiederholt. Zwar habe Dieter Reiter einige Tage vor der Bagida-Veranstaltung am 12. Januar 2015 auf seiner Facebook-Internetseite zu einer Gegendemonstration am Sendlinger Tor aufgerufen, diesen Aufruf aber nicht wiederholt. Auch beabsichtige er nicht, zu einer Gegenveranstaltung am 19. Januar 2015 aufzurufen.

Die Antragsteller können gegen die Entscheidungen innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

VG München, Pressemitteilung v. 19.01.2015 zum B. v. 19.01.2015, M 7 E 15.136