Gesetzgebung

StMAS: Bundesweite Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen

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Sozialministerin Müller: „Wir benötigen bundesweite Verteilungsgerechtigkeit und finanzielle Unterstützung des Bundes“

Bayerns Sozialministerin Emilia Müller freut sich über die Gesetzesplanungen von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig in Richtung einer bundesweiten Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger. Bayern hat hierzu bereits am 10. Oktober letzten Jahres eine entsprechende Initiative in den Bundesrat eingebracht.

„In Bayern kommen besonders viele unbegleitete Jugendliche an, da wir an den beiden Hauptfluchtrouten liegen. Die Jugendlichen werden vom ersten Tag an im Rahmen der Jugendhilfe untergebracht. Das bedeutet für die Jugendämter in den Grenzregionen – speziell Rosenheim und Passau – sowie die Landeshauptstadt München eine gewaltige Herausforderung. Denn anders als erwachsene Asylbewerber werden die unbegleiteten Minderjährigen bislang nicht über die Bundesländer verteilt. Daher haben wir bereits im vergangen Jahr eine Bundesratsinitiative für eine gerechte Verteilung der Jugendlichen auf alle Bundesländern eingebracht. Ich hoffe, dass das Bundesfamilienministerium den Worten nun Taten folgen lässt. Denn wir müssen alle Kommunen in Deutschland zur Bewältigung des Zustroms an jugendlichen Asylbewerbern in die Pflicht nehmen“, so Müller.

2014 sind in Bayern rund 3400 unbegleiteten Jugendlichen angekommen. Dies bedeutet eine Versechsfachung der Vorjahreszahlen.

Müller weiter: „Die Versorgung und Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Hier ist jeder in der Pflicht, auch der Bund. Er muss die Kommunen entlasten und sich an den Unterbringungskosten für unbegleitete Minderjährige beteiligen. Das ist wesentliche Voraussetzung dafür, dass diese auch in Zukunft gut untergebracht werden können.“

StMAS, Pressemitteilung v. 20.01.2015