Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bayerische Initiative für mehr Bürgernähe und regionale Gestaltungsspielräume in der EU angenommen

©pixelkorn - stock.adobe.com

Europaministerin Beate Merk begrüßt einstimmiges Votum der Europaministerkonferenz

Die bayerische Europaministerin Dr. Beate Merk begrüßt das einstimmige Votum der Europaministerkonferenz der deutschen Länder zu einer bayerischen Initiative für mehr Bürgernähe und regionale Gestaltungsspielräume in der EU. Der Beschluss zu einem „Europa der Regionen“ wurde heute von den Europaministerinnen und -ministern auf ihrer 67. Sitzung in Brüssel gefasst.

Ministerin Merk: „Von den Ländern geht das klare Signal aus: Brüssel muss in seiner Rechtsetzung noch stärker auf die regionale und kommunale Ebene in Europa achten. Gerade in Deutschland haben wir ein starkes Plus mit unseren differenzierten Entscheidungsebenen in Bund, Ländern und Kommunen. Ein bürgernahes Europa muss diese Ebenen noch stärker respektieren.“

Der von Bayern initiierte und gemeinsam mit weiteren Ländern erarbeitete Beschluss enthält den Appell an die Europäische Union, Rechtsetzungskompetenzen selbstbeschränkend und behutsam zu nutzen. Hierbei sollen auch die Auswirkungen auf die Länder und Regionen im Sinne einer territorialen Folgenabschätzung berücksichtigt werden. Nur durch die konsequente Berücksichtigung der Auswirkungen der EU-Gesetzgebung auf die regionale, städtische und kommunale Ebene in den Mitgliedstaaten in allen einschlägigen Politikbereichen könnten Bürgernähe und Praxisbezug der EU-Gesetzgebung gestärkt werden, heißt es in dem Beschluss. Auf Dauer sei eine prosperierende Entwicklung Europas nur durch den gegenseitigen Respekt der politischen Aufgaben und Verantwortungsbereiche zu erreichen. Darüber hinaus seien die Einbeziehung der Bürger und eine Verstärkung der europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit wichtig. Der Beschluss wird der Bundesregierung, der Europäischen Kommission, dem Rat sowie dem Europäischen Parlament übermittelt. Er ist demnächst abrufbar unter www.europaminister.de.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 29.01.2015