Gesetzgebung

StMAS: Mindestlohn – Arbeitsministerin Müller: „Bund muss den Bürokratiewahnsinn beim Mindestlohn sofort beenden“

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Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller erneuerte heute anlässlich einer Aktuellen Stunde im Bayerischen Landtag die Kritik der Bayerischen Staatsregierung am Mindestlohngesetz. Sie forderte vom Bund eine sofortige Entschlackung der Bürokratievorschriften:

„Die Bayerischen Staatsregierung trägt den gesetzlichen Mindestlohn mit. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ist bei der Umsetzung des Mindestlohns jedoch über das Ziel hinaus geschossen. Die Dokumentationspflichten sind nicht praxistauglich, sondern kontraproduktiv und belasten die Wirtschaft über Gebühr. Hier muss schnell nachgebessert werden. Nahles setzt auf Reglementieren, Dokumentieren und Kontrollieren. Wir setzen auf den mündigen Arbeitnehmer, der seine Rechte einfordert, wie dies bei den schon bislang bestehenden branchenspezifischen Mindestlöhnen der Fall ist.“

So müssen bei der jetzigen Rechtslage für einen Minijobber trotz klar arbeitsvertraglich geregelter Arbeitszeiten Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit penibel aufgezeichnet werden. Die Dokumentationspflichten entfallen erst ab einem Monatsverdienst von 2.958 Euro.

„Hier zeigt bereits eine einfache Rechnung, wie überzogen das ist: Denn um 2.958 Euro mit dem Mindestlohn zu erreichen, muss man 348 Stunden im Monat arbeiten – das entspricht etwa einer 80 Stundenwoche. Für solche seltenen Extremfälle einen derartigen Bürokratieaufwand vorzuschreiben – dafür habe ich kein Verständnis“, so Müller und weiter: „Ich stehe hierzu auch im Dialog mit unseren bayerischen Wirtschaftsverbänden, um deren berechtigte Interessen in Berlin zu vertreten. Das klare Ziel muss es sein, den Bürokratieaufwand für Unternehmen zu verringern.“

StMAS, Pressemitteilung v. 29.01.2015