Gesetzgebung

StMUV: Datenschutz bei Kindern und Jugendlichen verbessern / Einstellungen bei Facebook ändern

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Facebook ändert ab heute seine Nutzerbedingungen. Mit neuen AGBs lässt sich das Soziale Netzwerk deutlich erweiterte Möglichkeiten der Datenerhebung und -nutzung einräumen. Insbesondere soll künftig das Nutzerverhalten auch auf anderen Websites verstärkt in die Datensammlung des Unternehmens einfließen. Die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf betonte dazu:

„Soziale Netzwerke sollten mit Bedacht genutzt werden. Wir wollen keinen gläsernen Verbraucher. Eingeloggte Nutzer geben ab jetzt große Teile ihres Surfverhaltens und damit ihrer Persönlichkeit preis. Dies ermöglicht eine umfassende Profilbildung. Wer Facebook zusätzlich seine Standortdaten etwa durch die Nutzung mobiler Geräte mit GPS-Funktion mitteilt, wird vollständig erfasst. Ich erwarte, dass den Nutzern transparente und einfache Tools eröffnet werden, um ihre Daten zu schützen.“

Ein Widerspruch gegen die Änderung ist nicht möglich. Nach Ansicht des Unternehmens gelten die Bedingungen für jeden, der das Netzwerk nach dem 30. Januar 2015 nutzt. Vertragsrechtlich sei dieses Vorgehen problematisch, so Scharf. Jeder Nutzer sollte sich bewusst sein, dass seine Daten zwischenzeitlich dennoch erhoben werden. Ihre spätere Löschung dürfte aber selbst im Falle der Unwirksamkeit der Änderungen praktisch unmöglich sein. Das Verbraucherschutzministerium rät daher dazu, die vorhandenen Einstellungsmöglichkeiten auf dem eigenen Facebook-Profil zu nutzen und möglichst wenig Information zur Verfügung zu stellen. Zudem sollte der Nutzer stets ausgeloggt sein, wenn die Plattform gerade nicht benötigt wird. Bei mobilen Endgeräten sollte die GPS-Funktion nicht dauerhaft aktiviert sein.

Bayern fordert die Bundesregierung seit längerem auf, sich bei der EU für einen strengen Datenschutz einzusetzen.

Scharf: „Gerade Minderjährige sind durch die intensive Nutzung von sozialen Netzwerken besonders gefährdet. Die Daten von Kindern und Jugendlichen verlangen besonderen Schutz. Dazu muss die EU die Datenschutz-Grundverordnung fertig stellen.“

Ein entsprechender Antrag Bayerns wurde vom Bundesrat angenommen.

StMUV, Pressemitteilung v. 30.01.2015