Gesetzgebung

StMFLH: Digitalisierung Bayerns forcieren – Zukunftskongress „Bayern“ in München

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„Die Förderung des Breitbandausbaus, die Digitalisierungsstrategie Montgelas 3.0, freies WLAN und unser BayernNetz sind wichtige Bausteine für die Digitalisierung Bayerns. Mit der Fortschreibung des E-Government-Pakts haben wir den Schulterschluss mit den Kommunen gestärkt. Freistaat und Kommunen gestalten mit dem E-Government-Pakt Hand in Hand die digitale Zukunft und schließen den digitalen Verwaltungskreislauf. Ziel ist das Angebot eines orts-, zeit- und personenunabhängigen Zugangs zu den Leistungen der öffentlichen Verwaltung. Das BayernPortal ist dafür ein wichtiger Baustein“, stellte Finanzstaatssekretär Johannes Hintersberger beim Zukunftskongress „Bayern“ des Behörden-Spiegels am Mittwoch (4.2.) in München fest.

Das BayernNetz verbindet ca. 2.200 Behördenstandorte und damit rd. 135.000 staatliche Arbeitsplätze Bayerns in allen Ressorts der Staatsregierung miteinander. Im gesamten BayernNetz werden die Daten verschlüsselt übertragen. Mit diesem Sicherheitsstandard sei Bayern unter den deutschen Bundesländern führend, betonte Hintersberger. Die Daten liegen in staatlichen Rechenzentren. Vertrauliche Daten werden nicht ausgelagert. Die Sicherheit der Daten hat einen sehr großen Stellenwert.

Bayern habe den Breitbandausbau wie kein anderes Bundesland forciert, hob Hintersberger hervor. Eine flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s ist die Zielsetzung. Gestartet wurde nach Genehmigung der bayerischen Breitbandförderrichtlinie durch die EU-Kommission im Juli 2014. Derzeit befinden sich bereits knapp 1.600 Kommunen, das entspricht gut 78 Prozent aller Kommunen, im Förderverfahren. Rund 190 Förderbescheide wurden bereits erteilt. Die Versorgung von Haushalten mit 50 Mbit/s in ländlichen Kommunen ist von Ende 2013 bis Mitte 2014 von 16 auf 24 Prozent gestiegen. Bayern stellt bis 2018 die Rekordsumme von bis zu 1,5 Milliarden Euro für eine flächendeckende Breitbandversorgung zur Verfügung.

StMFLH, Pressemitteilung v. 04.02.2015

Redaktionelle Anmerkung

Auch der Stand des Gesetzentwurfs für ein Bayerisches E-Government-Gesetz wurde angesprochen – der Entwurf werde demnächst im Kabinett beraten, das Inkrafttreten sei für 2015 vorgesehen.