Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 6. Februar 2015

©pixelkorn - stock.adobe.com

Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Bayerische Initiative gegen Korruption im Gesundheitswesen / Bürokratieaufwand bei Frauenquote auf ein Minimum beschränken / Angemessene Beteiligung von ausländischen Straßennutzern durch Pkw-Maut ist eine Frage der Gerechtigkeit“

Zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (TOP 8):

Bayern will gegen Korruption im Gesundheitswesen vorgehen und stellt dazu auf der morgigen Sitzung des Bundesrates einen Gesetzentwurf vor.

Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Im Gesundheitswesen gibt es Bereiche, die für Korruption besonders anfällig sind, aber nicht in vollem Umfang vom Strafrecht erfasst werden. Der bayerische Gesetzentwurf will diese Lücken schließen. Wir wollen einen neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen einführen.“

Nach den Worten des Ministers sollen zukünftig korruptive Beziehungen mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden können.

„Wenn es um die Gesundheit geht, bewegen wir uns in einem besonders sensiblen Bereich. Jeder Patient muss sich sicher sein können, dass bei der Behandlung ausschließlich medizinische Erwägungen eine Rolle spielen“, so der Minister weiter.

Hintergrund der Initiative ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2012 (red. Hinweis: BGH, B. v. 29.03.2012, GSSt 2/11; zur Pressemitteilung: hier; zum Beschluss: hier), wonach niedergelassene Ärzte von den bestehenden Korruptionstatbeständen des Strafgesetzbuchs nicht erfasst werden. Deshalb ist es derzeit u.a. straffrei, wenn Pharmaunternehmen niedergelassenen Ärzten Vergütungen bei Verordnung bestimmter Arzneimittel gewähren.

Huber betonte, dass es nicht Ziel des Gesetzentwurfs sei, eine Berufssparte unter Generalverdacht zu stellen:

„Die weit überwiegende Mehrheit der Ärzte leistet hervorragende Arbeit und lässt sich nicht beeinflussen. Unser Gesetzesvorhaben nimmt deshalb nur die kleine Zahl der betrügerischen schwarzen Schafe ins Visier. Dies ist nicht nur im Interesse der Patienten und der Wirtschaftlichkeit der Behandlung, sondern gerade auch im Interesse der Vielzahl der rechtschaffenen Ärzte.“

Zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen (TOP 11):

Die Staatsregierung unterstützt die Förderung von Frauen in Wirtschaft und Gesellschaft.

Bundesratsminister Huber: „Wir wollen mehr Frauen auf den Chefsessel bringen. Die Frauenquote ist ein wichtiger Schritt hin zu einer echten Gleichberechtigung auf allen Ebenen in der Arbeitswelt.“

Nach den Worten Hubers sei jedoch entscheidend, dabei die Wirtschaft nicht unnötig zu belasten:

„Für die Staatsregierung ist es zwingend, den Bürokratieaufwand auf das erforderliche Minimum zu beschränken. Nach dem Mindestlohngesetz liegt jetzt mit dem Gesetzentwurf zur Geschlechterquote eine weitere Vorlage auf dem Tisch, die erheblichen bürokratischen Aufwand befürchten lässt. Hier muss im Interesse unserer Wirtschaft im weiteren parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden.“

Huber kritisierte die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zur Setzung von Zielgrößen, die für kleine Gremien faktisch zu festen Mindestquoten führen:

„Dies widerspricht dem Ziel, dass Unternehmen sich selbstbestimmte Zielgrößen ohne Quotenvorgaben setzen können.“

Außerdem sollte es nach Auffassung des Ministers genügen, einmal pro Wahlperiode eines Gremiums über das Erreichen von Quotenvorgaben oder Zielgrößen zu berichten.

„Überzogene Berichtspflichten belasten die Unternehmen, ohne dabei der Sache zu dienen. Die Frauenquote erhöhen sie jedenfalls nicht“, so Huber.

Weiterhin soll der Zeitraum für die Erfüllung der ersten Zielvorgaben verlängert werden.

„Bei der Flexiquote geht es darum, die Unternehmen zu motivieren, sich möglichst ehrgeizige Ziele für die Frauenförderung zu setzen. Je kürzer die Fristen hierfür bemessen werden, desto eher sinkt die Bereitschaft der Beteiligten zur ambitionierten Selbstverpflichtung. Bewirkt wird eher das Gegenteil. Die Unternehmen werden sich nicht mit kurzen Fristen unter Druck setzen lassen und zunächst nur vorsichtige und niedrige Zielgrößen festlegen. Wir brauchen die Akzeptanz der Wirtschaft, um Frauen an den entscheidenden Stellen positionieren zu können. Es müssen alle im Koalitionsausschuss getroffenen Vereinbarungen vollständig umgesetzt werden.“

Zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (TOP 14):

Staatsminister Huber: „Ein leistungsfähiges Straßennetz ist unverzichtbar für unseren Wirtschaftsstandort. Angesichts des unbestritten enormen Investitionsbedarfs ist die PKW-Maut ein wichtiger Baustein, um der chronischen Unterfinanzierung unserer Straßen entgegenzuwirken.“

Mit der neuen Infrastrukturabgabe sollen die Nutzer unmittelbar an den Kosten der Straßen beteiligt werden.

„Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, künftig auch Benutzer aus dem Ausland an der Finanzierung der Verkehrswege angemessen zu beteiligen. Denn umgekehrt bezahlen deutsche Autofahrer fast überall in Europa Maut. Der Freistaat ist durch seine Grenzlage und als Transitland unmittelbar betroffen. Die PKW-Maut ist deshalb für Bayern von besonderer Bedeutung“, erklärte Huber.

Bayerns Bundesratsminister wies darauf hin, dass das vorliegende Konzept allen Anliegen Rechnung trage. So werde kein Fahrzeughalter in Deutschland stärker belastet als heute. Zudem berücksichtigt es die Interessen der Grenzregionen und ist europarechtskonform.

Huber ergänzte: „Jetzt kommt es darauf an, dass die Einnahmen direkt in den Straßenbau fließen.“

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 05.02.2015

Redaktioneller Hinweis

Die „Pkw-Maut“ betrifft zwei Gesetzentwürfe: Die Einführung soll geregelt werden im „Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen“ (TOP 14a), die Entlastung inländischer Fahrzeughalter durch eine in Maut-Höhe verringerte Kfz-Steuer im Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetz (VerkehrStÄndG 2) (TOP 14b). Die europarechtliche Fragwürdigkeit dieser Konstruktion hat Daniel Engel in einem Beitrag v. 28.07.2014 auf der Basis des damals vorliegenden Info-Papiers des BMVI thematisiert. Diese wird auch Thema eines demnächst auf BayRVR veröffentlichten weiteren Beitrags zum Thema sein, der sich mit dem ausformulierten Gesetzentwurf auseinandersetzt und dabei auch auf das Hillgruber-Gutachten eingeht, das die Europarechtskonformität der Gesetzentwürfe bejaht hat.