Gesetzgebung

Landtag: Europaausschuss – Abgeordnete diskutieren Chancen und Risiken von TTIP

©pixelkorn - stock.adobe.com

Zu TTIP gibt es weiterhin Informations- und Gesprächsbedarf – das ist auch in der Sitzung des Europaausschusses deutlich geworden, in der Dr. Berend Diekmann über den Stand der Verhandlungen der EU mit den USA berichtete. Der Referatsleiter im Bundeswirtschaftsministerium warb im vollbesetzten Konferenzsaal für die Partnerschaft, aus der die größte Freihandelszone der Welt hervorgehen soll. Zugleich sprach der Handelsexperte im Landtag aber auch kritische Punkte offen an, zum Beispiel die Frage ausgelagerter Schiedsgerichtsverfahren zum Schutz bei Investitionen.

Die im Juli 2013 begonnenen Gespräche gehen im April 2015 in die neunte Runde. Auf der Agenda steht dabei der Anfang Februar von der EU-Kommission eingereichte Vorschlag hinsichtlich der engeren Zusammenarbeit der Behörden in Regulierungsfragen. Sowohl in der EU als auch in den USA gibt es eigene Normen und Regeln für eigene Produkte und Dienste. Ziel sei es, erklärte Diekmann im Ausschuss, doppelte oder auch unnötige Vorschriften zu vermeiden und so den gemeinsamen Handel mit Produkten und Dienstleistungen zu erleichtern. Dabei gehe es nicht um „Harmonisierungen“, sondern um einen Prozess, der bereits bei der Setzung neuer Normenstandards starte.

Der Komplex der Regulierungsfragen, zu dem es derzeit noch viele Differenzen gibt, stelle „das höchste Potential für die deutsche Exportwirtschaft“ dar, erklärte Diekmann, der zuvor die Chancen aus deutscher Sicht aufgezeigt hatte. Demnach gingen schon heute 8,4 Prozent der gesamten deutschen Exporte in die Vereinigten Staaten. Deutschland sei damit der wichtigste Handelspartner der USA in Europa.

Unter „Hürden und möglichen Blockaden“ des geplanten Abkommens listete Diekmann unter anderem den Komplex der „Daseinsvorsorge“ auf. Für diese „Dienste von allgemeinem Interesse“ gebe es auf europäischer Ebene keine gemeinsame Definition. Angesichts der unterschiedlichen Formulierungen bliebe die zugesicherte Autonomie der 28 Mitgliedstaaten in dieser Frage im TTIP-Abkommen unangetastet.

Mit Blick auf Verbraucherschutzfragen, etwa hinsichtlich dem Import von Hormonfleisch und genveränderten Lebensmitteln, versicherte Diekmann:

„Die geltenden europäischen Bestimmungen stehen im Rahmen von TTIP nicht zur Debatte.“

Hier werde es „keine Veränderungen in den Niveaus“ geben.

Ein aus deutscher Sicht kritischer Punkt sind Überlegungen, zum Schutz bei Investitionen Schiedsgerichtsverfahren zu etablieren. Hierbei bestünde das Risiko, dass durch die „US-Klageindustrie“ unberechtigte Klagen erhoben würden, führte Diekmann aus. Er plädierte für ein klares Verhältnis zwischen der ordentlichen Gerichtsbarkeit einerseits und Schiedsgerichten andererseits. Auf keinen Fall dürfe es ein unsystematisches Nebeneinander geben, forderte er. Schiedsgerichte würden aus bundesdeutscher Sicht grundsätzlich nicht benötigt, allerdings räumte er ein, gelte es hierbei „eine europäische Position“ zu finden.

Größtmögliche Transparenz schaffen

Die vielen Fragen zu TTIP in der anschließenden Diskussion zeigten: Der Erfolg der Verhandlungen hängt von der Einbeziehung der Öffentlichkeit ab. Diekmann verwies hierbei auf die laufenden Informationen und Dialogveranstaltungen der Bundesregierung, die größtmögliche Transparenz herstellen sollen. Damit künftig auch Dokumente im Zusammenhang mit den Verhandlungen einfacher zugänglich werden, gibt es dazu in Brüssel nun auch einen Lesesaal. Weitere Lesesäle in allen US-Botschaften der EU-Hauptstädte sollen folgen.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen- Aus den Ausschüssen v. 10.02.2015 (kh)

Redaktioneller Hinweis: Die Entwicklung rund um TTIP kann hier nachverfolgt werden.