Aktuelles

StMFLH: Digitale Steuererklärung nutzen – ELSTER steht jetzt für die Einkommensteuererklärung 2014 zur Verfügung

©pixelkorn - stock.adobe.com

Mehr als 50 Prozent der Steuererklärungen gingen im vergangenen Jahr bereits elektronisch in Bayern ein, eine Steigerung um rund 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bundesweit nehmen bereits 1,3 Millionen Bürgerinnen und Bürger an der „Steuererklärung auf einem Klick“ teil.

„Das ist ein großartiger Erfolg. Der kostenlose Service, der von Bayern für alle Länder entwickelt wurde, erleichtert das Erstellen der Einkommensteuererklärung. Denn bestimmte Steuerdaten können einfach per Mausklick in die Steuererklärung übernommen werden“, teilte Finanzminister Dr. Markus Söder mit.

Ab sofort kann nun die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2014 elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden.

„Wir wollen den digitalen Steuerkreislauf schließen. ELSTER soll zur vollständigen papierlosen Kommunikation zwischen Bürger und Finanzamt weiterentwickelt werden. Der Bürger soll auch seinen Steuerbescheid digital erhalten können und keine Belege mehr mit der Steuererklärung einreichen müssen. Die ‚Steuererklärung auf einen Klick‘ ist ein Schritt in diese Richtung und gleichzeitig ein Service für den Bürger“, betonte Söder.

Hiermit können die dem Finanzamt bereits vorliegenden Daten zur eigenen Person einfach elektronisch in die eigene ELSTER-Erklärung übernommen werden. Bereitgestellt werden Lohnbescheinigungen, Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu Riester- und Rürup-Verträgen. Damit verringert sich der Aufwand für die Zusammenstellung der Papierbelege und Übertragungsfehler werden vermieden. Der Service ist selbstverständlich freiwillig und abgerufene Daten können geändert oder gelöscht werden. Auch eine Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt ist damit nicht verbunden.

Ab diesem Jahr werden auch Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld, im Rahmen des Belegabrufs angeboten. Voraussetzung für die Nutzung ist die einmalige Registrierung im ElsterOnline-Portal mit der persönlichen Identifikationsnummer sowie die Anmeldung zum Datenabruf. Auch der Lebenspartner, Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein können bevollmächtigt werden, die Belege abzurufen und bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung zu verwenden.

Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2014 kann ab sofort sowohl über das PC-Programm ElsterFormular, als auch direkt im ElsterOnline-Portal erstellt und abgeschickt werden. Nähere Informationen stehen hierzu im Internet unter www.elster.de.

Neben der digitalen Steuererklärung ergeben sich für ELSTER-Nutzer weitere Vorteile: Die Eingaben werden mittels einer internen Plausibilitätsprüfung geprüft. Dadurch werden Fehler vermieden. Ein integriertes Steuerberechnungsprogramm ermittelt unverbindlich die sich aus den Angaben ergebende Steuerschuld oder Steuererstattung und sorgt so für Klarheit und Transparenz. Wer im Vorjahr bereits ELSTER genutzt hat, kann per Mausklick sämtliche Vorjahresdaten übernehmen beziehungsweise anzeigen lassen und erspart sich die wiederholte Dateneingabe.

StMFLH, Pressemitteilung v. 11.02.2015