Gesetzgebung

Landtag: Innenausschuss sieht keinen gesetzlichen Änderungsbedarf für Blaulichtfahrten

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Der Fall eines Notarztes aus Neuburg an der Donau, der wegen angeblicher Verkehrsgefährdung bei einer Einsatzfahrt mit Blaulicht von einem Strafbefehl und einem mehrmonatigen Fahrverbot bedroht war, hat keine gesetzgeberischen Konsequenzen. Der Innenausschuss lehnte mit den Stimmen der CSU einen Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER (PDF, 218 KB) ab, in dem klarere Regeln für Blaulichtfahrten von Rettungskräften angeregt worden waren. Nach Einschätzung von CSU und SPD – deren Abgeordnete sich im Ausschuss letztlich der Stimme enthielten – handelte es sich in Neuburg um einen „Einzelfall“, der gesetzliche Präzisierungen der Sonderrechte von Rettungskräften bei Fahrten mit Blaulicht und Martinshorn nicht erforderlich mache.

Der betroffene Notarzt war im April 2014 auf einer Einsatzfahrt zu einem zweijährigen Kind, das zu ersticken drohte. Ein Autofahrer hatte ihn angezeigt, weil er sich durch die Fahrweise des Notarztes in verkehrsgefährdender Weise auf den Randstreifen gedrängt fühlte. Erst nach einer bundesweiten Protestwelle und Intervention des Münchner Generalstaatsanwalts zog die Staatsanwaltschaft Ingolstadt den Strafbefehl über 4500 Euro sowie ein sechsmonatiges Fahrverbot gegen den Notarzt zurück. Unter Rettungskräften war durch den Fall Verunsicherung über die Grenzen der Sonderrechte bei Einsatzfahrten entstanden.

Die FREIEN WÄHLER hatten aufgrund des Falles Zweifel daran, dass die in Paragraph 35 der Straßenverkehrsordnung geregelten Sonderrechte für Rettungskräfte im Noteinsatz noch praxistauglich sind. Zudem müsse geklärt werden, ob die Schulungen für die Fahrzeugführer ausreichend seien, sagte die Abgeordnete Eva Gottstein. Sie mahnte auch eine Informationskampagne für alle Verkehrsteilnehmer an über das Verhalten gegenüber Rettungsfahrzeugen. Zuletzt hätten sich vermehrt Rettungsdienstleistende gemeldet, die von Unverständnis und absichtlichen Behinderungen durch Autofahrer bei ihren Einsatzfahrten berichtet hätten. Gottstein meinte, es gebe offenbar einen „Sittenverfall unter Autofahrern“.

Otto Lederer (CSU) sah keinen Handlungsbedarf. Es sei ausreichend gesetzlich geregelt, dass einerseits Autofahrer Behinderungen durch Rettungsfahrzeuge hinnehmen, andererseits deren Lenker eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen müssten. Für diese gebe es deshalb regelmäßige Fortbildungen, unter anderem in Fahrsimulatoren.

„Es wäre übertrieben, bewährte Gesetze zu überarbeiten, nur weil jetzt ein Einzelfall hochgekocht ist“, sagte Lederer.

Dieser Einschätzung schloss sich auch Prof. Dr. Peter Paul Gantzer (SPD) an. Jürgen Mistol (Bündnis90/Die Grünen) meinte dagegen, es müsse sichergestellt werden, „dass Rettungskräfte im Einsatz für das Leben anderer vor Strafverfolgung verschont bleiben“. Seine Fraktion votierte für den Dringlichkeitsantrag.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 25.02.2015 (von Jürgen Umlauft)