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StMELF: Allgäuer Weißlacker jetzt europaweit geschützt

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Die Allgäuer Käsespezialität Weißlacker ist ab sofort europaweit geschützt. Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München mitteilte, hat die EU-Kommission nach sechsjährigem Prüfverfahren die geschützten Ursprungsbezeichnungen „Allgäuer Weißlacker“ und „Weißlacker“ in das europäische Herkunftsregister aufgenommen. Der typische Käse mit seinem einzigartig pikanten Aroma ist damit die 27. bayerische Spezialität, die diesen Schutz genießt, und – nach dem Allgäuer Emmentaler und dem Allgäuer Bergkäse – bereits das dritte Käseschmankerl aus dem Allgäu.

„Der europäische Schutz des Weißlackers ist nicht nur ein weiterer Erfolg für Bayern als Spezialitätenland, damit wird auch die europaweit anerkannte Käse-Kompetenz des Allgäus unter Beweis gestellt“, sagte Brunner.

Der Weißlacker wurde erstmals 1874 in Wertach im Oberallgäu hergestellt. Durch die Erhöhung des Salzgehalts sollte der Backsteinkäse haltbarer gemacht werden. Die Hersteller erhielten dafür bereits 1876 ein königliches Patent. Der Allgäuer Weißlacker war damit der erste patentierte Käse der Welt.

Mit nun 27 eingetragenen Herkunftsbezeichnungen kommt über ein Drittel aller geschützten regionaltypischen Spezialitäten Deutschlands aus Bayern. Dazu zählen neben den Allgäuer Käsespezialitäten auch „Bayerisches Bier“, „Nürnberger Rostbratwürste“ oder „Schrobenhauser Spargel“. Sie alle verfügen laut Brunner über eine lange Tradition, einen hervorragenden Ruf und sind eng mit ihrer Herkunftsregion verbunden.

„Die Eintragung schützt unsere Originale vor Rufausbeutung und Nachahmung“, so der Minister.

Sie ermögliche aber auch ein gezielteres Marketing und damit eine Verbesserung der Wertschöpfung. Brunners Angaben zufolge befinden sich derzeit weitere neun Spezialitäten aus Bayern im Antragsverfahren. Ausführliche Informationen zum Weißlacker, zu weiteren 250 regionaltypischen Spezialitäten aus Bayern sowie zum EU-Herkunftsschutz sind unter www.spezialitaetenland-bayern.de zu finden.

StMELF, Pressemitteiolung v. 26.02.2015