Gesetzgebung

GVBl (2/2015): Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes (LWG) verkündet

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Das Gesetz  zur Änderung des Landeswahlgesetzes vom 23.02.2015 wurde am 27.02.2015 verkündet. Damit schafft der Freistaat Bayern „über Vorhaben des Staates von landesweiter Bedeutung“ die Möglichkeit konsultativer Volksbefragungen. Das Gesetz tritt am 01.03.2015 in Kraft. Der Bayerische Landtag hatte das Gesetz am 11.02.2015 beschlossen und dem Gesetzentwurf der Staatsregierung v. 29.04.2014 ohne inhaltliche Änderungen zugestimmt (es wurde lediglich das Datum des Inkrafttretens bestimmt).

GVBl (2/2015) v. 27.02.2015, S. 18