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StMI: Dr. Martini neuer Richter am Bundesverwaltungsgericht

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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Wahl von Dr. Peter Rudolf Martini zum Richter am Bundesverwaltungsgericht: Anerkennung für hervorragende richterliche Arbeit und exzellente fachliche Qualifikation

Der Bundesrichterwahlausschuss hat heute fünf Richter für das Bundesverwaltungsgericht neu gewählt. Darunter ist auch ein bayerischer Bewerber. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, selbst Mitglied des Wahlausschusses, begrüßte die Wahl von Dr. Peter Rudolf Martini, bisher Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, und gratulierte:

„Dr. Martini hat hervorragende fachliche Qualifikationen und sich sowohl in der bayerischen Verwaltung sowie auch in der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit bestens bewährt. Ich wünsche ihm Glück und viel Erfolg für diese herausfordernde neue Aufgabe.“

Herrmann sieht in der Nominierung auch eine Bestätigung des im Staatsdienst praktizierten Wechsels zwischen Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit:

„So lernen die Beamten und Richter beide Tätigkeitsfelder sowie deren Bedürfnisse kennen.“

Dr. Peter Rudolf Martini begann seinen Dienst als Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Mai 2011. Zuvor war er von 1998 bis 2000 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverwaltungsgericht sowie von 2008 bis 2011 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht. Knapp siebeneinhalb Jahre war er Verwaltungsrichter sowie knapp drei Jahre Richter in der Berufungsinstanz beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Die für die verwaltungsrichterliche Tätigkeit so wichtige Berufserfahrung in der Verwaltung sammelte Dr. Martini von 2000 bis 2003 beim Landratsamt in Rosenheim.

Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen.

StMI, Pressemitteilung v. 05.03.2015