Gesetzgebung

StMJ: Bayern bringt Gesetzentwurf zu weiteren sicheren Herkunftsstaaten in den Bundesrat ein

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Bausback: „Verantwortungsvolle Asylpolitik bedeutet auch, nur wirklich Schutzbedürftige aufzunehmen!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback stellt heute im Bundesrat in Vertretung für seinen Kabinettskollegen, Innenminister Joachim Herrmann, den bayerischen Gesetzentwurf zur Reform des Asylverfahrensgesetzes vor. Danach sollen künftig Albanien, der Kosovo und Montenegro als sogenannte sichere Herkunftsstaaten nach dem Asylverfahrensgesetz eingestuft werden.

Bausback: „In den vergangenen Jahren beobachten wir eine erheblich gestiegene Anzahl von Asylanträgen von Bürgen dieser Staaten. Die Anträge werden nahezu alle abgelehnt, weil die Personen allein aus wirtschaftlichen Gründen zu uns kommen. Hierfür ist unser Asylrecht aber nicht gemacht!“

Bayerns Justizminister weiter: „Am Beispiel Syrien sehen wir, dass Deutschland unter den Ländern außerhalb des Krisengebietes mit Abstand die meisten Asylbewerber von dort aufnimmt. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zeigen dafür großes Verständnis, ihre Hilfsbereitschaft ist ungebrochen groß. Um die Akzeptanz des Asylrechts in unserer Gesellschaft zu erhalten, ist es wesentlicher Bestandteil verantwortungsvoller Asylpolitik, nur die wirklich Schutzbedürftigen aufzunehmen!“

Bausback betonte abschließend: „Die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten dient dem Zweck, von vorneherein aussichtslose Asylanträge rascher bearbeiten und den Aufenthalt in diesen Fällen schneller beenden zu können. Der Einzelne hat im Asylverfahren selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit darzulegen, dass er abweichend von der allgemeinen Lage in seinem konkreten Fall mit politischer Verfolgung rechnen muss.“

StMJ, Pressemitteilung v. 06.03.2015

Redaktionelle Hinweise

Zum Stand und Inhalt der Gesetzgebung vgl. TOP 26 der Tagesordnung der 931. Bundesratssitzung v. 06.03.2015.

Zur Genese des Vorhabens nebst Stellungnahmen aus dem Freistaat vgl. hier.

Durch das „Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer“ wurden bereits die drei Westbalkanstaaten Bosnien und Herzegowina, Mazedonien sowie Serbien als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von § 29a AsylVfG eingestuft. Das Gesetz wurde am 05.11.2014 verkündet (BGBl I 1649) und trat tags darauf in Kraft. Zur Genese dieses Vorhabens nebst Stellungnahmen aus dem Freistaat vgl. hier.