Gesetzgebung

StMJ: Bayerns Justizminister Bausback fordert im Bundesrat konsequentere strafrechtliche Regelungen gegen den Terrorismus

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Bausback: „Strafbarkeit der Sympathiewerbung dringend erforderlich! / Wirkliche Verbesserung der Bekämpfung des internationalen Terrorismus nur mit Verkehrsdatenspeicherung möglich!“

In seiner heutigen Sitzung befasst sich der Bundesrat mit der von Bundesjustizminister Maas geplanten Reform des Terrorismusstrafrechts. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback dazu heute im Bundesrat:

„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist ein erster und wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer besseren Bekämpfung des weltweiten Terrorismus.“

„Es ist aber schlichtweg nicht hinnehmbar, dass in Deutschland weiterhin grundsätzlich straflos für die Ziele in- und ausländischer Terrororganisationen und krimineller Vereinigungen geworben werden darf. So etwas bereitet doch erst den Nährboden für terroristische Gewalt! Die Strafbarkeit der Sympathiewerbung ist daher dringend erforderlich!“, so Bausback weiter.

„Hinzu kommt: Wenn Sympathiewerbung wieder strafbar ist, bekommen unsere Strafverfolgungsbehörden weitere Ermittlungsansätze, um in terroristische Netzwerke eindringen zu können. Das ist ein ganz wichtiger Punkt!“

Bausback betonte darüber hinaus die zentrale Bedeutung der Verkehrsdatenspeicherung:

„Wer die strafrechtlichen Mittel zur Bekämpfung von Terrorismus wirklich verbessern will, kommt an der Einführung der Verkehrsdatenspeicherung nicht vorbei! Wir können nicht auf der einen Seite neue Straftatbestände einführen und gleichzeitig unseren Staatsanwälten bei der Ermittlung der Taten die Augen verbinden.“

Genau das sei aber mit dem Wegfall der Verkehrsdatenspeicherung in gewisser Weise passiert.

„Es ist doch gar keine Frage: Wer Terrornetzwerke aufklären will, um Täter zu bestrafen und weitere Taten zu verhindern, muss die Möglichkeit haben, auf der Grundlage eines richterlichen Beschlusses in Erfahrung zu bringen, mit wem sie kommuniziert haben“, so der Minister.

„Was wir jetzt brauchen, ist eine ernsthafte und konstruktive Debatte über das ‚Wie‘ der Verkehrsdatenspeicherung! Lassen Sie uns endlich über eine verfassungs- und rechtsstaatskonforme Ausgestaltung mit Augenmaß reden! Das sind wir unseren Bürgerinnen und Bürgern schuldig!“

StMJ, Pressemitteilung v. 06.03.2015

Redaktionelle Hinweise

Zum Inhalt und zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens vgl. TOP 12 der 931. Bundesrats-Sitzung v. 06.03.2015.

Die Strafbarkeit der Sympathiewerbung war Gegenstand eines Antrags im Bundesrat (PDF, 81 KB), den der Freistaat im Rahmen des „Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages“ gestellt hatte. Die Initiative zu diesem Entwurf ging von der Bundesregierung aus. Der Antrag des Freistaats fand keinen Eingang in den Stellungnahme-Beschluss des Bundesrates. Das Gesetz wurde am 14.11.2014 in Erster Lesung vom Bundestag beraten und befindet sich momentan in der Beratung der zuständigen Ausschüsse. Hintergrund Sympathiewerbung: vgl. hier (am Ende).